Hallo,
wenn die Agentur für Arbeit einem Bedarfsmitgliedschaftsmitglied Gründungszuschuss gewährt, was passiert, wenn der Partner arbeitslos wird und keinen Anspruch auf ALG I hat? Das Jobcenter möchte, dass der arbeitslose Partner die Veränderungsmitteilung ausfüllt. Hat er dann einen eigenen Rechtsanspruch auf ALG II? Dort werden weder Kontoverbindung noch andere wichtige Informationen zur Person abgefragt.
Vielen Dank für die Antworten