Veräußerung einr Immobilie im Privatvermögen

Eine eigengenutzte Immobilie ist beim Verkauf nach § 23 nicht steuerpflichtig. Nur mal angenommen, sie wäre zwischen dem Zeitpunkt der Eigennutzung und des Verkaufs an den Käufer ( 3 MOnate) vermietet und der Mietvertrag wird rückwirkend aufgehoben. Welche Punkte müssten berücksichtigt werden bzw. welche Kaufmöglichkeiten z.B. Mietkauf wären möglich, wenn der Mieter in jedem Fall kaufen möchte? Die Spekulationsfrist würde in 2012 ablaufen.
Freue mich auf interessante Ideen…

Servus Diana-Louisa,

Wenn die Frist gem. § 23 I Nr. 1 S 1 EStG in 2012 abläuft, ist das Objekt offenbar in 2002 angeschafft worden.

Nun gibts von heute aus gesehen zwei Möglichkeiten:

  • Veräußerung in 2008:

In diesem Fall liegt ein nicht steuerbares (nicht: nicht steuerpflichtiges) Geschäft vor, wenn das Objekt im Zeitraum 2006-2008 (irgendwann!) zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. - § 23 I Nr. 1 S 3 2. Halbsatz EStG.

  • Veräußerung in 2007:

Dann tritt an die Stelle der Periode 2006-2008 die Periode 2005-2007.

Die drei Monate „Übergangsvermietung“ sind unschädlich, falls sie nicht grade mit dem Jahreswechsel anfangen, so dass im Jahr der Veräußerung gar keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken stattgefunden hat. Eine ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken während des ganzen Zeitraums zwischen Anschaffung/Herstellung und Veräußerung ist bloß erforderlich, wenn das Objekt kürzere Zeit als „Jahr der Veräußerung plus beide vorangegangenen Jahre“ im Eigentum war (w.o., 1. Halbsatz).

Zum Nachlesen und Meditieren über den - in der Tat ein bissel rätselhaft anmutenden - Wortlaut:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Die relativ einfachste Gestaltung ist also, wenn man - falls möglich - den Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten in das letzte Jahr legt, in dem Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (irgendwann) gegeben war. Am 31. Dezember 2007 ist Wüstenrot-Tag!

Schöne Grüße

MM