Hallo
Wenn ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen noch innerhalb der für die Abschreibung vorgesehenen Nutzungsdauer veräußert wird ergibt sich ja ein Restbuchwert für das WG.
Was muss als Betriebseinnahme deklariert werden: Der tatsächliche Verkaufserlös oder der Restbuchwert ??
Grüße Rainer
Moin,
der Verkäufserlös wird gewinnerhöhend erfasst. Der Restbuchwert gewinnmindernd ebenso die Absetzung für Abnutzung bis zum Zeitpunkt der Veräußerung. Die Differenz ist dann der Gewinn.
Bsp:
Veräußerung zu 1.000 €
Buchwert zu Beginn des Jahres: 1.000 €
AfA bis zum Zeitpunkt der Veräußerung: 250 €
Restbuchwert im Zeitpunkt der Veräußerung: 750 €
Gewinn:
Veräußerung: 1.000 €
minus AfA: 250 €
minus Restbuchwert: 750 €
gleich 0 €
Viele Grüße
e
Moin,
Bsp:
Veräußerung zu 1.000 €
Buchwert zu Beginn des Jahres: 1.000 €
AfA bis zum Zeitpunkt der Veräußerung: 250 €
Restbuchwert im Zeitpunkt der Veräußerung: 750 €
Gewinn:
Veräußerung: 1.000 €
minus AfA: 250 €
minus Restbuchwert: 750 €
gleich 0 €
Hallo experttobe,
danke für die schnelle Antwort.
Noch zwei Verständnisfragen:
-
wenn im Beispiel die Veräußerung nur 800,- Erlös bringt:
–> 1000,- (Buchwert Anfang des Jahres) - 250,- (AfA) - 750,- (Restbuchwert) = minus 200,- …wie wird mit negativen Beträgen verfahren?
-
Wenn Umsatzsteuerpflicht besteht…ist von dem Veräußerungs-Erlös oder vom Gewinn die USt abzuführen??
Danke vorab
Rainer
Moin,
- wenn im Beispiel die Veräußerung nur 800,- Erlös bringt:
–> 1000,- (Buchwert Anfang des Jahres) - 250,- (AfA) - 750,-
(Restbuchwert) = minus 200,- …wie wird mit negativen
Beträgen verfahren?
=> dieser mindert dann den laufenden gewinn eines jahres.
- Wenn Umsatzsteuerpflicht besteht…ist von dem
Veräußerungs-Erlös oder vom Gewinn die USt abzuführen??
=> von dem veräußerungserlös, denn dieser betrag ist der, der dem käufer in rechnung gestellt wird.
Schöne Grüße
e
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hallo experttobe,
noch eine letzte frage:
muss zur gewinnermittelung der veräußerungserlös (wie auch der buchwert und restbuchwert) als netto ohne umsatzsteuer angesetzt werden ???
denn die umsatzsteuer wird ja abgeführt und ist somit kein gewinn.
grüße rainer
hallo rainer,
jetzt erst entdeckt!
muss zur gewinnermittelung der veräußerungserlös (wie auch der
buchwert und restbuchwert) als netto ohne umsatzsteuer
angesetzt werden ???
denn die umsatzsteuer wird ja abgeführt und ist somit kein
gewinn.
=> kommt darauf an, ob man einnahmer-überschuss-rechner ist oder bilanziert, also bücher führt. ist man ersteres, dann ist auch die ust als einnahme und somit gewinnerhöhend anzusetzen.
schöne grüße
e