Veräußerung von Gegenständen aus Insolvenz

Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich auf einen Ratenkauf vor Privatinsolvenz (das heißt die Kreditbank ist in der Insolvenzliste als Gläubiger aufgenommen worden). Gekauft wurde ein Elektroherd.
Dieser Herd verblieb nach der Trennung der Beziehung in der alten Wohnung. Die insolvente Person ist in eine neue Wohnug gezogen.
Nun soll die alte Wohnung weitervermietet werden. Der Herd soll mitsamt der Küche von den neuen Mietern übernommen werden. Ist das möglich? Was kann die insolvente Person dagegen unternehmen?
Viele Grüße

Grundsätzlich sind beim Ratenkauf die Gegenstände Eigentum der Kreditbank.
Dieser einfach mitteilen, ob Sie an einer weiterverwertung Intresse haben; wird meistens nicht der Fall sein.
Ansonsten geht das.