Veräußerung von Wertpapieren vor Ende der laufzeit

Hallo, darf man in der Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesene Wertpapiere vor Ende der Laufzeit verkaufen, ohne dass man gegen das HGB verstößt? Gruß Rosi

Hallo, darf man in der Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesene
Wertpapiere vor Ende der Laufzeit verkaufen, ohne dass man
gegen das HGB verstößt? Gruß Rosi

Meiner Ansicht nach ja. Selbstverständlich dürfen die Wertpapiere nach dem Verkauf nicht mehr als Anlagevermögen ausgewiesen sein. Der Unterschied zwischen „Verkaufserlös“ und Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich allenfalls berücksichtigte Wertberichtigung) ist im Finanzergebnis auszuweisen.

Liebe Grüße
Elisabeth

Hallo Elisabeth,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wo kann ich das nachlesen? Oder womit kann ich das begründen? Kann ich immer aktivierte WP nach einer gewissen Zeit veräußern und dann eventuell neue kaufen:
Erlös- Buchwert= Erträge aus Wertpapieren.

Hallo, darf man in der Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesene
Wertpapiere vor Ende der Laufzeit verkaufen, ohne dass man
gegen das HGB verstößt? Gruß Rosi

Meiner Ansicht nach ja. Selbstverständlich dürfen die
Wertpapiere nach dem Verkauf nicht mehr als Anlagevermögen
ausgewiesen sein. Der Unterschied zwischen „Verkaufserlös“ und
Buchwert (Anschaffungskosten abzüglich allenfalls
berücksichtigte Wertberichtigung) ist im Finanzergebnis
auszuweisen.

Liebe Grüße
Elisabeth

Hallo Rosi,

Wichtiger Hinweis vorweg: Ich bin aus Österreich, nehme aber an, dass es im deutschen HGB ähnlich geregelt ist.

Zur Frage „Wo kann ich nachlesen, dass ich aktivierte WP nach einer gewissen Zeit veräußern kann“:
Ich denke nicht, dass Du dazu eine Art „Du darfst“-Vorschrift finden wirst. Das ergibt sich wohl eher daraus, dass es keine Regelungen geben dürfte, die dagegen sprechen.

Wichtig ist mE, dass die Wertpapiere, solange Sie im Vermögen gehalten werden, nicht überbewertet ausgewiesen werden, also zum Bilanzstichtag mit dem allenfalls niedrigeren Kurs bewertet sind. Es wird also nicht OK sein, die Wertpapiere per 31.12. nicht abzuwerten und dann Anfang Jänner einen Verlust aus der Veräußerung auszuweisen. In diesem Fall würde man sich zum Bilanzstichtag „reicher machen“ als man ist. Das ergibt sich aber allein aus den Bewertungsvorschriften, nicht durch die Veräußerung.

Hallo, darf man in der Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesene
Wertpapiere vor Ende der Laufzeit verkaufen, ohne dass man
gegen das HGB verstößt? Gruß Rosi

MAn kann Wertpapiere immer verkaufen, ob die im Anlagevermögen bilanziert sind, spielt keine Rolle.
Es ist nur eventuell ein Kursgewinn, also Differenz zwischen Anschaffungswert u. Verkaufswert + Spesen als Gewinn zu versteuern, aber in der heutigen Zeit ist es ja eher ein Kursverlust.
mfg
renate aus dem sonigen BWB

Hallo,
um ehrlich zu sein verstehe ich Deine Frage nicht ganz. Könntest Du den Sachverhalt etwas konkreter schreiben (was für eine Art Wertpapier, was für eine Laufzeit?)

Besten Gruß

Hallo, darf man in der Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesene
Wertpapiere vor Ende der Laufzeit verkaufen, ohne dass man
gegen das HGB verstößt? Gruß Rosi

Hallo Rosi,

um eine korrekte Antwort geben zu können müssten Sie mir den Sachverhalt genauer schildern.
Um welche Arte Wertpapiere handelt es sich?
HGB alt oder neue Fassung, vor oder nach BilmoG?

MfG
K.F.

Hallo, darf man in der Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesene
Wertpapiere vor Ende der Laufzeit verkaufen, ohne dass man
gegen das HGB verstößt? Gruß Rosi

Es sind Pfandbriefe. Wurden nach der aa.F. HGB bilanziert, aber nun müsste natürlich auch BilMoG beachtet werden.

Gruß

Rosi

Es sind Pfandpriefe, die eine Laufzeit von noch ca. vier jahren haben.

Nun wenn die Pfandbriefe ohehin schon als AV bilanziert wurden, frei handelbar sind und nun vor Ende der Laufzeit verkauft werden sollen ist dies m.E. nach grundsätzlich in Ordnung. Der intendierte Zweck war ja diese bis Laufzeitende zu halten (held-to-maturity), ansonsten hätte sie ja auch dem UV zugeordnet werden müssen. Anbei ein interessanter Artikel:

http://www.boeckler.de/pdf/mbf_ifrs_kapitel7.pdf

Alle Angaben ohne Gewähr, ein kurzer Anruf beim WP oder StB verschafft da nochmals Sicherheit.

Es sind Pfandpriefe, die eine Laufzeit von noch ca. vier
jahren haben.

Hallo Rosi,

leider hat das jetzt ein wenig gedauert, aber bin gerade aus dem Urlaub zurück gekommen.

Meines Erachtens spricht aus Sicht HGB nichts gegen eine Veräußerung vor Laufzeitende.

Probleme gäbe es meines Erachtens nur im Rahmen der Bilanzierung nach IFRS.
Auch hier dürfte der Verkauf erfolgen, allerdings darf die Gesellschaft das keine Papiere mehr als „Held to Maturity“ klassifizieren.

Ich hoffe Dir damit noch geholfen zu haben.

Hallo, darf man in der Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesene
Wertpapiere vor Ende der Laufzeit verkaufen, ohne dass man
gegen das HGB verstößt? Gruß Rosi