Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen

morgen,

GmbH A verkauft ihren kundenstamm und das komplette anlagevermögen an alleingesellschafter B (alle wesentlichen betriebsgrundlagen).

dieser führt den betrieb als eK fort.

m.e. fällt bei dem verkauf keine umsatzsteuer an…

richtig ?

danke

gruß inder

Hallo,

wenn die GmbH danach faktisch handlungsunfähig ist und kein produktives Betriebsvermögen mehr besitzt, dann ja, denn dann stufe ich das auch als Unternehmensveräußerung im Ganzen ein.

Gruß
Lawrence