Hallo,
ich sitze gerade vor einer aufgabe und hab an einigen Stellen noch so meine Probleme
Zunächst einmal die Aufgabenstellung
Ermitteln sie die niedrigstmöglichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters Norbert Neuber für 2010. Erforderliche anträge sind gestellt. eine sonderbilanz ist nicht zu erstellen
Herr Neuber, 60 Jahre, ist seit Jahren Gesellschafter und Geschäftsführer der Neuber und Co. OHG
Laut Gesellschaftsbilanz zum 31.12.2010 beträgt der Gewinn (HB = StB) der OHG 400.000 EUR. Herr Neuber ist zu 50% an Gewinnund und Verlusten der OHG beteiligt
Auf Grund des zwischen Ihm und der IOHG geschlossenen Arbeitsvertrags steht ihm eine Vergütung von 160.000 EUR zu. Beiträge zur SV wurden nicht einbehalten. Durch seine Tätigkeit bedingte Reisekosten von 12.000 EUr hat Herr Neuber selbst getragen. Die Vergütung wurde bei der Gesellschaft zutreffend gewinnmindernd gebucht
Ein Gartenhaus auf einem Grundstück Herrn Neubers dient der OHG als Lagerraum. Die monatliche Miete beträgt 520,00 EUR. Von den öffentlichen Abgaben entfallen 25% auf den von der OHG genutzen Anteil. Die AfA für das Gartenhaus beträgt 2% von HK 46.000 EUR. In der Sonderbilanz zum 31.12.2010 betragen der Buchwert des GuB 22.000 EUR und der des Gebäudes 36.800 EUR. Der Verkehrswert beträgt insgesamt 70.000 EUR
Zum 31.12.2010 hat Herr Neuber seinen anteil an der OHG für 560.000 EUR veräußert. Neubers Anteil am BV betrugt zum Zeitpunkt der Veräußerung 400.000 EUR. Ihm entstanden Veräußerungskosten in Höhe von 3000 EUR
So nun zu meinen Rechnungen:
Gesamtbetrag der Einkünfte
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200.000 (§15 Abs 1 Nr 2 1. HS EStG) (Gewinnanteil OHG)
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+160.000 (§15 Abs 1 Nr 2 1. HS EStG) (Arbeitsvertrag OHG (Tätigkeit im dienst der Gesellschaft))
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- 6.240 (§15 Abs 1 Nr 2 1. HS EStG) (Miete Lagerraum 12 Monate (Überlassung von Wirtschaftsgütern))
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- 920 (AfA Gebäude)
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- 700 (öffentliche abgaben Grundbesitz (davon 25%))
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+157.000 (§15 Abs 1 Nr 1 i.V.m. §16 Abs 1 Nr 2) (Veräußerungsgewinn nach §§16 Abs 1 Nr 2 und Abs 2 Nr 1)
GdE 521.620 EUR
Zum Veräußerungsgewinn
Von den 560.000 Erlös hab ich die Veräußerungskosten abgezogen
Veräußerungsgewinn betrug also 557.000
Davon abgezogen der Buchwert des BV zum Zeitpunkt der Veräußerung (400.000) bleibt ein Restbetrag von 157.000 EUR
Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 521.620 EUR
Ich hoffe soweit ist alles richtig?
Ich hab jetzt noch Probleme beim Veräußerungsgewinn
Nach §16 Abs 4 S1 sind 45.000 EUR steuerfrei. Dieser Steierfreibetrag mindert sich um den Teil, um den der Veräußerungsgewinn den Betrag von 136.000 EUR übersteigt. In Diesem Fall also 21.000 EUR. Vom Veräußerungsgewinn sind also 21.000 EUR steuerfrei, demnach sind noch zu versteuern 133.000 EUR. Jetzt hab ich allerdings Probleme diesen Betrag entsprechend der Aufgabenstellung zu bearbeiten. Der Veräußerungsgewinn kann ja nach §34 günstiger versteuert werden. Es gibt da zwei Methoden (fünftelregelung oder 56% des Durchschnittlichen Steuersatzes)
wie berechne ich beide Methoden und kann ich im Vorfeld bereits erkennen, welche günstiger ist?
Vielen Dank für eure Hilfe
Grüße
Stefan