Fall: X kauft 2009 altes Haus für 500 TEUR; Renovierung für 500 TEUR
X meldet sich am 1.1.2010 dort mit Zweitwohnsitz an und nutzt die Wohnung zeitweise zu eig. Wohnzwecken. Keine Vermietung!
X verkauft Haus am 1.7.2010 für zwei Mio.
Laut Schmidt-Kommentar §23 Rz 18 reicht Zweitwohnsitz =>
Veräußerungsgewinn steuerfrei - irgendjemand ( fundierte ) Bedenken?