Veräußerungsgewinn bei selbstgen. Zweit-Whg

Fall: X kauft 2009 altes Haus für 500 TEUR; Renovierung für 500 TEUR
X meldet sich am 1.1.2010 dort mit Zweitwohnsitz an und nutzt die Wohnung zeitweise zu eig. Wohnzwecken. Keine Vermietung!
X verkauft Haus am 1.7.2010 für zwei Mio.

Laut Schmidt-Kommentar §23 Rz 18 reicht Zweitwohnsitz =>
Veräußerungsgewinn steuerfrei - irgendjemand ( fundierte ) Bedenken?

Bauchschmerzen
Hallo!

Das gibts sogar amtlich: BMF vom 05.10.2000 TZ22: „…ein Wirtschaftsgut wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es nur zeitweise bewohnt wird…“.

Ist die Nutzung als Zweitwohnung nachweisbar? Stromverbrauch, Wasserverbrauch, evtl. hausratversicherung, Möbel gekauft, etc.?

Gruß

Jörg

P.S. Und wenn für das Finanzamt gar nichts mehr geht, kommt irgendwo der §42 AO hergeweht.

Danke - owT
Danke - owT