Hallo,
wie wird der Veräußerungsgewinn einer betrieblich genutzten Immobilie bei der EÜR berücksichtig, bzw. versteuert?
Und wie wird dieser Gewinn bei Anschaffung einer gleichwertigen Immobilie im gleichen Jahr angerechnet (§6b EStG.)?
Danke
Hallo,
wie wird der Veräußerungsgewinn einer betrieblich genutzten Immobilie bei der EÜR berücksichtig, bzw. versteuert?
Und wie wird dieser Gewinn bei Anschaffung einer gleichwertigen Immobilie im gleichen Jahr angerechnet (§6b EStG.)?
Danke
veräusserungserlös Immobilie 100.000
./. Buchwert immobilie 60.000
./. Veräusserungskosten (z.B. Makler) 5.000
= Veräusserungsgewinn 35.000
Soweit Voraussetzungen vorliegen wandern die in die Rücklage oder werden direkt übertragen, was bedeutet:
Anschaffung neue Immobilie: 200.000
steht dann im Anlagevermögen mit 165.000
(Was ergo bedeutet, die Versteuerung des Buchgewinns wird verschoben, bis dann das zweite Gebäude veräussert wird oder Betriebsuafgabe erfolgt, oder oder oder
Gruß
Jörg
Dann müsste die Rücklage bei einem evtl. Verkauf aufgelöst und verzinst werden UND etwaige Verkaufsgewinne aus der neuen Immobilie dazu.
Ohje.
Wie ist denn der Gewinn ohne Rücklage zu versteuern? Wird er zu 100% dem Gewinn der EÜR zugeführt oder gibt es sowas wie „es werden nur 20% versteuert“, so wie es teils im Netz zu lesen ist?
Ach ja. Besser nix überhaben: Wer nix hat, hat nix zu verlieren.
Hallo!
Verzinst muss es nicht werden!
Der Gewinn müsste ansonsten ganz normal versteuert werden, er wird dem übrigen Einkommen zugeschlagen.
Gruß
Jörg