Veräußerungsverlust nach §17EStG wie absetzbar ?

Ich war an einer Handels GmbH beteiligt, die 2006 liquidiert wurde. In meiner Einkommensteuererklärung 2008 habe ich den Verlust der Einlage (Anlage G Zeile 41) geltend gemacht.
Die Summe wurde im sog.Halbeinkünfteverfahren festgelegt und auch als Veräußerunsverlust anerkannt.
Der Betrag wurde jedoch nicht beim zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht mit der Begründung:
„kann nur mit Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften in anderen Jahren ausgeglichen werden.“
Was heißt das für mich? Die Handels GmbH ist ja erloschen oder sind da die Gewinne aus früheren Jahren gemeint und wenn ja, wie wird das ausgeglichen?

Hallo Stephan, es tut mir sehr leid, aber bei dieser frage kann ich dir leider nicht helfen.

Viel Erfolg weiterhin und viele Grüße

Astamaus