Veraltetes Stromnetz - versteckter Mangel ?

Hallo zusammen, bin neu hier und habe folgendes Problem/Frage: Wir haben unsere alte Immobilie (Baujahr 1960) verkauft und 2 Tage nach Einzug möchte die neue Besitzerin jetzt die von ihr entdeckten, 2 adrigen Stromleitungen im Haus als versteckten Mangel geltend machen.
Beim Einzug ist der Käuferin aufgefallen, das zumindestens teilweise im Haus nur veraltete, 2 adrige Stromleitungen vorhanden sind und zudem auch kein sog. FI Schutzschalter vorhanden ist.
Lt. Käuferin ist dieses zum einen gesetzlich nicht zulässig und dürfte zum anderen so überhaupt nicht betrieben werden.
Somit will die Käuferin die veralteten Stromleitungen nun als versteckten Mangel geltend machen,denn bei den diversen Besichtigungen konnte sie dieses nicht erkennen und konfrontierte uns mit einem geschätzten Kostenvoranschlag von +/- Euro 23.000,00 für die gesamte Sanierung der Stromleitungen.
Hinzu kommt, dass die Käuferin jegliche Umzugsaktivitäten per sofort eingestellt hat und wieder in ihre Mietwohnung gezogen ist, da lt. ihrer Aussage das Objekt so nicht bewohnbar, weil lebensgefährlich wäre. Also hätten wir auch für die Dauer der Sanierung (ca. 8-12 Wochen) die Kosten für doppelte Mietbelastung, doppelten Umzug etc zu tragen.
Ihre mündlich formulierte Forderung lautet entweder übernehmen wir die Kosten für die Stromleitungssanierung oder sie kontaktiert umgehend einen Gutachter, der „das Haus von oben bis unten auf weitere Mängel untersucht“ und übergibt die Angelegenheit dann direkt ihrem Anwalt mit den Auftrag, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages einzuleiten.

Zum Hintergrund können wir angeben, dass wir die Immobilie was die Stromleitungen betrifft genau in diesem Zustand 2006 übernommen haben und alles immer einwandfrei funktionierte. Sowohl mein Mann als auch ich sind nur Laien und haben nie Grund zur Beanstandung gehabt. Das solche veralteten Leitungen nicht mehr betrieben werden dürfen, war uns definitiv nicht bekannt.
Solange sich die Immobilie in unserem Besitz befand, haben wir durch Elektriker nie irgendwelche Arbeiten vornehmen lassen, da es hierzu keine Veranlassung gab.

Lt. Käuferin schützt uns unsere Unwissenheit jedoch nicht vor der Tatsache, dass wir bei Vertragsunterzeichnung beim Notar diesen Mangel verschwiegen haben und sie somit entweder ihre finanziellen Forderungen durchsetzen möchte oder den Vertrag rückgängig machen will.

Die Käuferin beruft sich weiterhin auf den Satz im Makler Expose „das Objekt befindet sich in technisch und optisch einwandfreiem Zustand“. Jedoch sagt dieses meiner Meinung nach nicht aus, ob nun das Stromnetz auf dem neuesten Stand der Technik ist oder nicht.
Mit der Käuferin wurde auch vorher nie über Stromleitungen, deren Ausführung oder Alter gesprochen, auch nicht mit dem Makler, der das Expose verfasst hat.

Frage: Hat jemand eine Ahnung, ob die Käuferin hier irgendwelche Ansprüche geltend machen kann bzw schlimmstenfalls tatsächlich den ganzen Kauf rückgängig machen kann ??

Außer Frage steht natürlich, dass ein von der Käuferin beauftragter Gutachter in einem 1960 erbauten Haus sicher weitere Dinge beanstanden kann, aber wir haben uns nichts vorzuwerfen und keine falschen Angaben gemacht.

Hallo Emilia2008,

ein Blick in den Kaufvertrag sollte hier Aufklärung verschaffen. Üblich ist, dass eine Klauseln aufgenommen wird, die jede Gewährleistung durch den Verkäufer ausschliesst, z.B. "Der Käufer erwirbt das Objekt im gegenwärtigen Zustand wie besehen, der Verkäufer haftet nicht für etwaige Mängel etc.

Ob es 1960 noch üblich und zulässig war, eine nicht geerdete Stromleitung zu verlegen, könnte Ihnen sicher ein Elektriker beantworten. Wenn dies der Fall sein sollte, kann der Käufer auch keine Kaufpreisminderung etc. machen.

Wenn der Makler, ohne Ihr Wissen, falsche Angaben im Exposé macht, haftet im Zweifelsfall er.

Im Übrigen sollte der Notar hier, im Rahmen seiner Tätigkeit, auch rechtlichen Rat erteilen.

Herzliche Grüße
Gerd aus HH

Hallo Emilia 2008,

hier kann aus der Entfernung ohne genaue Kenntnis der Maklerausschreibung (hat dieser evtl. selbst eine Beschreibung verfasst?) und des Wortlautes des Grundstückskaufvertrages (den Wortlaut haben beide Vertragsparteien vor der notariellen Beurkundung zur Kenntnis und Abstimmung erhalten) keine Aussage zu der Rechssituation abgegeben werden.
Ich rate hier unbedingt einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der kostet zwar Geld, kann jedoch unter dem Strich wesentlich günstiger sein, als a.) die Forderung anzuerkennen oder b.) einen Gutachter einzuschalten.
Wer sagt außerdem, dass später nicht noch weitere Forderungn geltend gemacht werden?
Also ganz schnell einen guten Anwalt einschalten (vielleicht kann der Haus- und Grundbesitzer-Verein einen guten Anwalt empfehlen. Viel Erfolg.
Gruß reisig04