mein freund hat auf seiner terrasse eine steinmauer errichten lassen, um die terrasse zum nachbarn hin abzugrenzen. das wurde auch von der eigentümergemeinschaft genehmigt. nun möchte die hausverwaltung eine unbedenklichkeitserklärung durch einen statiker, dass die wand auch hält. es muss angebtlich eine verankerung vorhanden sein.
ist das so - steht das in einem baurecht?
gilt das erst ab einer bestimmten dicke oder höhe der mauer?
wo muss die verankerung denn sein - boden oder hauswand?
kann man die nachrüsten?
wie viel kostet dieses gutachten vom statiker etwa?
vielen dank für tipps, wie man hier vorgehen könnte!
Hallo!
Dann sage doch mal etwas zu Material, Stärke,Länge und Höhe der Trennmauer zum Nachbarn hin.
Man muss doch allein um sie standfest zu bekommen,ein Fundament(Fundamentstreifen) haben und dann darauf eingelassen,auch noch Stahlstützen.
Das müsste man alles kennen,um etwas mehr sagen zu können,ob ausreichend oder eben nicht.
Je höher und länger die Mauer,desto eher kann sie umstürzen und umso mehr muss man dagegen vorsorgen.
Man kann i.d.R. überhaupt nicht ohne aufmauern,dann müsste es schon breit sein (24 cm),aber selbst da braucht es Aussteifungen in Form von Pfeilern oder Stahlstützen in der Mauer.
Nachträglich ist auch was machbar,aber wie sieht das aus ?
Und eine nachträgliche Statik ? Dazu muss der Fachmann ja zur Ortsbesichtigung kommen,Mauer aufmessen,Ausführung besichtigen und berechnen.
Da sind dann 2-3 Std. schnell um und man wäre mit 200-300 € + MWSt gut bedient.
mfG
duck313
ist das so - steht das in einem baurecht?
Dies steht in den eingeführten technischen Baubestimmungen des betreffenden Landes. Was bei Verstößen passieren kann steht in der Bauordnung des Landes und in § 319 StGB.
Ob und welche Verankerung vorhanden sein muss, kann wie gesagt nur ein Statiker ermitteln, der die Verhältnisse vor Ort kennt. Übrigens ist es in der Bautechnik ebenso wie in der Medizin üblich, die Diagnose vor dem operativen Eingriff zu stellen und nicht hinterher.