rentner mit recht ordentlich KAP und sonst keinen einkünften hat zwar zinsen über dem sparerfreibetrag (mit ZaSt) aber insgesamt ein zve unter dem grundfreibetrag…
wenn mich nicht alles täuscht, kann hier nur noch auf antrag das jahr 2003 und 2004 eingereicht werden - die vorjahre sind nicht mehr möglich… stimmt doch, oder?
warum soll denn das begrenzt sein? rentner fällt unter § 25 I EStG und nicht unter § 46 EStG! hier kommt dann § 56 I Nr. 2a EStDV zum tragen, oder? und dann müssten es die normalen 4 jahre nach § 169 AO sein, oder?
glaub du hast recht - der gde muss dann aber über 7644€ sein - wenn nicht wird wohl abgelehnt… dann würde die antragsfrist mit den 2 jahren ja eigentlich nur arbeitnehmer betreffen - hab ich aus dem blickwinkel noch nie betrachtet…
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ja, wenn keine pflicht, dann passiert gar nix. also sollte im fall (annahme zuviel KapESt?) das GdE über der grenze liegen, zvE aber unter der grenze um zur erstattung zu kommen.
antragsveranlagung: in der tat nur für arbeitnehmer, wer sonst sollte freiwillig steuererklärungen abgeben wollen. wer soviel geld hat (über sparerfreibetrag), sollte sich kompetente hilfe von anfang an besorgen (stichwort: NV-Bescheinigung für rentner?!).
ja, wenn keine pflicht, dann passiert gar nix. also sollte im
fall (annahme zuviel KapESt?) das GdE über der grenze liegen,
zvE aber unter der grenze um zur erstattung zu kommen.
das ist das problem - KapESt gezahlt, aber unter grenze gde… also knicken
antragsveranlagung: in der tat nur für arbeitnehmer, wer sonst
sollte freiwillig steuererklärungen abgeben wollen.
s.o. - mein rentner
wer soviel
geld hat (über sparerfreibetrag), sollte sich kompetente hilfe
von anfang an besorgen (stichwort: NV-Bescheinigung für
rentner?!).
der dachte die kompetente hilfe hätte er hier bei uns - hab halt die akte nach 3 jahren mal wieder in die finger bekommen… egal, wird vertuscht…
oh, ich habe gerade festgestellt, dass in den betroffenen jahren, die nicht mehr veranlagt werden können, die steuererstattung derart gering wäre, dass diese die kosten für die erstellung der erklärung nicht übersteigen würden, und ich somit von der erstellung der erklärungen aus wirtschaftlichen gründen ganz klar abrate…
inder
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