Moin!
Das Ehepaar Wulf trennt sich im März 2011. Bis dato hatte der Christian Steuerklasse 5 und Bettina Steuerklasse 3. Ab April 2011 haben bei de Steuerklasse 4.
Um sie zu ärgern, macht er seine Steuererklärung und wählt die Einzelveranlagung. Nun macht sie ihre Steuererklärung. Wählt sie die EInzelveranlagung spuckt das Steuerprogramm eine Nachzahlung aus. Bei der Option „Zusammenveranlagung“ käme eine Erstattung rum.
Was wäre nun die Vorgehensweise? Die Erklärung mit dem Wahlrecht „Zusammenveranlagung“ abgeben? Oder muss sie auch die Einzelveranlagung wählen? Hätte sie ein Anrecht auf Zusammenveranlagung? Wie käme sie zu ihrem Recht, wenn er sich stur stellt?
Ich danke für Antworten!
e