Hallo,
ab wann kann ein Grundstück zur Veranlagung der Grundsteuer herangezogen werden?
Muss beispielsweise eine Erschliessung des Grundstücks stattgefunden haben?
Danke!
Hallo,
ab wann kann ein Grundstück zur Veranlagung der Grundsteuer herangezogen werden?
Muss beispielsweise eine Erschliessung des Grundstücks stattgefunden haben?
Danke!
Hallo,
ab wann kann ein Grundstück zur Veranlagung der Grundsteuer
herangezogen werden?
Muss beispielsweise eine Erschliessung des Grundstücks
stattgefunden haben?
Hi,
es gibt zwei Arten von Grundsteuern. Grundsteuer A fällt bei Land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken an, Grundsteuer B fällt für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke an.
Ist das Grundstück also innerhalb eines Wohngebietes und wird nicht landwirtschaftlich genutzt, müsste es meiner Meinung nach unter Grundsteuer B fallen.
Aber vielleicht solltest Du Deine Anfrage ins Steuerbrett verschieben lassen, dort wäre sie vermutlich besser aufgehoben.
Gruß
Tina
Hallo,
grds. unterliegt jedes Grundstück der Grundsteuer.
Es hängt nicht von der Erschließung und/oder Bebauung ab.
(allenfalls die Nutzung des Grundstücks kann was ändern: Landwirtschaftl. Flächen unterliegen der Grundsteuer A, alle anderen der Grundsteuer B)
Lediglich der Einheitswert und damit der Steuermessbetrag ändert sich nach der Erschließung und/oder Bebauung.
Gruß
HaWeThie
Hallo Tina,
die Frage ist sehr einfach: Sie bezieht sich nicht auf Grundsteuer A und B, auch nicht auf Grundsteuerbefreiungen oder Bewertung, sondern bloß auf die Frage, ob es Grundstücke gibt, die nicht zur Grundsteuer herangezogen werden können.
Die Antwort ist trivial und mittlerweile gegeben.
Schöne Grüße
MM
Hallo Tina,
die Frage ist sehr einfach: Sie bezieht sich nicht auf
Grundsteuer A und B, auch nicht auf Grundsteuerbefreiungen
oder Bewertung, sondern bloß auf die Frage, ob es Grundstücke
gibt, die nicht zur Grundsteuer herangezogen werden können.Die Antwort ist trivial und mittlerweile gegeben.
Hi,
habe ich etwas anderes geschrieben, wie die Antwort über mir aussagt?
Dort wird auch auf Grundsteuer A und B hingewiesen und unterschieden.
Da es ausgewiesenen Baugrund gibt, dieser auch teilerschlossen sein kann, derzeit aber landwirtschaftlich genutzt wird und deshalb der Grundsteuer A unterliegt, war mir eine Unterscheidung wichtig, da die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer nicht gleich ist.
Gruß
Tina
Moin auch,
ab wann kann ein Grundstück zur Veranlagung der Grundsteuer
herangezogen werden?
Ab dem Moment, in dem es jemandem gehört.
Muss beispielsweise eine Erschliessung des Grundstücks
stattgefunden haben?
Nein. Auch landwirtschaftliche Flächen unterliegen der Grundsteuer, ohne jede Erschließung.
Ralph