hallo liebe wissenden ;o)
kurze frage - wie funktioniert das mit der veranlagung. wenn ein ehepaar zusammenveranlagt ist und z.b. würde in 2006 die getrennte veranlagung für beide günstiger kommen. kann man das dann einfach machen? oder muss die getrennte veranlagung erst „beantragt“ werden?
was macht man dann z.B. mit der erklärung eines ehepartner, der eigentlich nur hausfrau ist und keine eigenen einküfte hat?! für diesen ehepartner kann man ja dann keine erklärung abgeben, weil es dazu ja keine werte gibt!
seh ich das alles einigermaßen richtig?
danke schonmal
gruß
In diesem Fall gibt der Ehepartner mit den Einkünften die Steuererklärung ab und kreuzt darauf an „getrennte Veranlagung“. Der andere Ehegatte gibt nichts ab.
Nebenbei bemerkt: Ich kann mir aber auf die schnelle nicht vorstellen warum solch einem Fall die getrennte Veranlagung günstiger sein soll??? Sind Sie sicher?
Gruß
Jörg
hallo,
danke für die antwort jörg.
angenommen die ehepartner haben noch drei kinder, könnte das ausschlaggebend sein.
gruß
Ja, gibt man zB im Programm an, dass die Ehefrau das komplette KiGe erhalten hat, der Ehemann keines, bekommt der Ehemann vom Programm 3x 1/2 KFB zugerechnet, und kein KiGe dagegen gerechnet. Daher-im Programm peinlich genau auf die richtige Zuordnung der Angaben (zB KiGE jeder die Hälfte!)
Hallo,
wenn getrennte Veranlagung beantragt wird, müssen beide Ehegatten eine eigene ESt-Erklärung abgeben, auch wenn in der einen ggf. keine Einkünfte drinstehen.
Gruß,
Markus