Hallo zusammen,
wie verhält es sich den bei der Einkommensteuererklärung (für 2013).
Mann und Frau haben sich 2013 getrennt. Können dann ja für 2013 noch die zusammen Veranlagung wählen - da sie nicht das ganze Jahr von Tisch und Bett getrennt waren.
Wenn die Frau nun aber die getrennte Veranlagung möchte - dann werden zwei einzelne Steuererklärungen gemacht? Und sie werden veranlagt wie wenn sie nicht verheiratet wären?
Stimmt das so?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!