Veranlagungsart

Hallo zusammen,
wie verhält es sich den bei der Einkommensteuererklärung (für 2013).
Mann und Frau haben sich 2013 getrennt. Können dann ja für 2013 noch die zusammen Veranlagung wählen - da sie nicht das ganze Jahr von Tisch und Bett getrennt waren.

Wenn die Frau nun aber die getrennte Veranlagung möchte - dann werden zwei einzelne Steuererklärungen gemacht? Und sie werden veranlagt wie wenn sie nicht verheiratet wären?
Stimmt das so?

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!

Servus,

ja, das stimmt so.

Die Frau ist ganz schön blöd - kurioserweise ist das in solchen Trennungssituationen meistens der Part der Frau.

Schöne Grüße

MM