Hallo,
Angenommen, ein nicht selbstständiger Arbeitnehmer hat neben seinem Einkommenssteuerpflichtigen Einkommen noch Erträge aus Kapitalvermögen von ca. 1500 Euro. Sein Freibetrag beträgt die üblichen 801 Euro.
Ist er zu einer Steuererklärung verpflichtet?
Wenn ja, auch dann, wenn das Finanzamt dies ihm nicht mitgeteilt hat?
Viele Grüße