Veranlagungspflicht ja oder nein?

Hallo,

Angenommen, ein nicht selbstständiger Arbeitnehmer hat neben seinem Einkommenssteuerpflichtigen Einkommen noch Erträge aus Kapitalvermögen von ca. 1500 Euro. Sein Freibetrag beträgt die üblichen 801 Euro.

Ist er zu einer Steuererklärung verpflichtet?

Wenn ja, auch dann, wenn das Finanzamt dies ihm nicht mitgeteilt hat?

Viele Grüße

Ist er zu einer Steuererklärung verpflichtet?

Ja

Wenn ja, auch dann, wenn das Finanzamt dies ihm nicht
mitgeteilt hat?

Ja

Wenn die Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer belegt wurden, müssen sie dem Finanzamt nicht erklärt werden.

Moinsen
Aber ein Steuererklärung macht Sinn, wenn der persönliche Steuersatz kleiner 25% ist, oder?
Sonnige Grüße
e

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