Veranstalter Haftungsausschluss

Guten Tag.

Kann ein Veranstalter (eines z.B. kleinen Konzertes) durch einen „Haftungsausschluss bei Personen oder Sachschäden Aushang“ einer einmaligen Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung entgehen ?

Kann ein Veranstalter (eines z.B. kleinen Konzertes) durch
einen „Haftungsausschluss bei Personen oder Sachschäden
Aushang“ einer einmaligen
Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung entgehen ?

du meinst, ob er sich durch den haftungsausschluss eine versicherung erspart ?
nein.

Ja, sie Sache ist die, dass wir als Band einfach hier ein Konzert veranstalten möchten ohne Gewinnabsicht mit mehreren Bands.
Der Raum würde kostenlos zur Verfügung gestellt allerdings müsste ich meinen Kopf als Veranstalter hinhalten.
Ich hätte gedacht, dass wenn man evt. ein Schild im Eingangsbereich im Sinne von „Jeder haftet für dich selbst“ die Veranstalterhaftpflichtkosten umgehen könnte, da wir einfach niemals soviel Geld einnehmen werden.

du meinst, ob er sich durch den haftungsausschluss eine
versicherung erspart ?
nein.

ergänzung: § 309 nr.7 bgb: hält der haftungsausschluss diese vorschrift ein, dann ist die agb (das schild) wirksam. das verschulden darf also ausgeschlossen sein, soweit es nicht die verletzung von leben, körper… für fahrlässige pflichtverletzung betrifft.
für sonstige schäden (sachschäden) darf die grobe pflichtverletzung nicht ausgeschlossen werden.