Hallo in die Runde.
Mal angenommen, eine Gruppe Studenten gründet einen Chor und macht einen Verein daraus. Weil ohne „e.V.“ kein Sponsor Geld gibt. Der Verein schließt eine Vereinshaftpflicht ab, was sicher nicht ganz falsch ist.
Nun fragt der Verein bei Besitzern größerer Räumlichkeiten nach, ob er dort ein Konzert geben kann. Komunale Einrichtungen fallen weg, weil da Mieten verlangt werden, die der Chor nicht zahlen kann. Einige Kirchen stellen aber ihren Gemeindesaal zur Verfügung und auch direkt eine große Kirche. Der Chor singt kostenlos, am Ausgang steht ein Körbchen, von dem, was da drin ist, verlangt die Kirche die Hälfte.
Meine Frage: Muß der Chor eine Vereanstalterhaftpflichtversicherung abschließen? In dem Infomaterial, das eine Versicherung geschickt hat, ist eine Liste versicherter Risiken enthalten, nichts davon trifft auf den Chor zu (Festumzüge, Schrottsammlungen, Jugendfreizeiten). In der Liste enthalten sind auch „öffentliche Veranstaltungen mit Aussschank/Bewirtung in eigener Regie“, die der Chor ja aber nicht macht.
Ich gehe mal davon aus, daß ich auf eigenes Risiko zu einem Chorkonzert gehe, und wenn das in einem öffentlich zugänglichen Raum einer Organisation stattfindet, ist die für die Erfüllung sicherheitstechnischer Auflagen verantwortlich, sonst dürfte der Raum/das Gebäude nicht öffentlich genutzt werden.
Vielleichtnoch als INfo: Der Chor singt ohne technische Geräte, Kabelfallen gibt es also nicht.
Kennt sich jemand gut aus und weiß eine Antwort? Ich danke vorab herzlich.
die Fragomaus
Hallo,
Hallo in die Runde.
Mal angenommen, eine Gruppe Studenten gründet einen Chor und
macht einen Verein daraus. Weil ohne „e.V.“ kein Sponsor Geld
gibt. Der Verein schließt eine Vereinshaftpflicht ab, was
sicher nicht ganz falsch ist.
Nun fragt der Verein bei Besitzern größerer Räumlichkeiten
nach, ob er dort ein Konzert geben kann. Komunale
Einrichtungen fallen weg, weil da Mieten verlangt werden, die
der Chor nicht zahlen kann. Einige Kirchen stellen aber ihren
Gemeindesaal zur Verfügung und auch direkt eine große Kirche.
Der Chor singt kostenlos, am Ausgang steht ein Körbchen, von
dem, was da drin ist, verlangt die Kirche die Hälfte.
Meine Frage: Muß der Chor eine
Vereanstalterhaftpflichtversicherung abschließen?
Kommt auf darauf an, was im Vertrag zwischen dem Verein und der
Kirche steht.
Oft wird die Haftung von kirchlichen Institutionen bei solchen Veranstaltungen an die Vereine weitergegeben.
In dem
Infomaterial, das eine Versicherung geschickt hat, ist eine
Liste versicherter Risiken enthalten, nichts davon trifft auf
den Chor zu (Festumzüge, Schrottsammlungen, Jugendfreizeiten).
In der Liste enthalten sind auch „öffentliche Veranstaltungen
mit Aussschank/Bewirtung in eigener Regie“, die der Chor ja
aber nicht macht.
Könnte es sein, dass eine falsche Vereinshaftpflicht-Versicherung
abgeschlossen wurde ?
Wenn es sich um einen Gesangsverein handelt, sollte dies auch in der Haftpflicht vermerkt sein und alle möglichen Auftritte sollten mitversichert sein.
Ich gehe mal davon aus, daß ich auf eigenes Risiko zu einem
Chorkonzert gehe, und wenn das in einem öffentlich
zugänglichen Raum einer Organisation stattfindet, ist die für
die Erfüllung sicherheitstechnischer Auflagen verantwortlich,
sonst dürfte der Raum/das Gebäude nicht öffentlich genutzt
werden.
Falsch - kommt auf den Vertrag zwischen dem Hausbesitzer und dem
Veranstalter an.
Gruß Merger
Noch wurden keine V abgeschlossen, es geht noch um die Prüfung, welche nötig sind.
Gehen wir mal davon aus, daß es nur einen Sponsor gibt, ein Kreditinstitut, das auch Versicherungen anbietet und dem Chor als Bedingung für das Sponsoriung den Abschluß der Versicherungen nun, sagen wir: nahelegt.
Ich ziehe meine Anfrage zurück. Beim Hin- und Hersuchen habe ich herausgefunden, daß über eine Mitgliedschaft im Deutschen Chorverbund alles versichert ist, auch Konzerte.
Vielen Dank und freundliche Grüße
die Fragomaus