Hallo!
Person X möchte eine Veranstalung auf einer öffentlichen
straße machen, die nicht befahren wird.
Seltsam, man plant eine Veranstaltung, die dann total spontan sein soll
In der Tat, Versammlungen, die spontan entstehen, brauchen nicht angemeldet zu werden.
Aber abgesehen davon, dass es sich hierbei nicht um eine spontane Versammlung handelt, handelt es sich wohl, Deinem Namen und Deinem anderen Posting nach zu Urteilen, um keine Versammlung, sondern um eine Tanzveranstaltung oder ähnliches. Da hat das BVerfG und das Berliner OVG und vielleicht auch das BVerwG, weiß ich nicht so genau, jedenfalls haben die entschieden, dass die „Love Parade“ keine Versammlung ist. Wenn man das aber schon bei einer so großen Veranstaltung meint, die noch dazu ja eine Kundgebung enthalten hat, dann gilt das erst Recht für „normale“ Veranstaltungen, die zu vergleichen sind.
Dann brauchst Du also einige Genehmigungen, mir fällt das spontan eine Sondernutzungsgenehmigung für die Straße ein, bei Beschallung mit technischen Geräten wohl eine Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz, der Abfall muss weg, es muss für Ordnung gesorgt werden, Gema nicht vergessen…was die ganzen Gebühren usw. angeht würde ich mich vertrauensvoll an die betreffende Gemeinde wenden, die wissen schon, was sie Dir abknöpfen werden.
Nur, die Idee, dass man ja, wenn man eine Versammlung durchführt, Kosten sparen kann, die klappt nicht mehr, seit das bei der Love Parade und ähnlichem nicht mehr funktioniert und auch noch höchstrichterlich abgesegnet ist. Falls Interesse besteht kann ich da auch noch Urteile verlinken.
Gruß,
Florian.