Veranstaltung

Liebe/-r Experte/-in,

Demnächst würd es bei uns einen Ball geben. Wir verkaufen Karten im vorhinein, aber es gibt keine Abendkasse und die Leute die Karten kaufen, müssen ihren Namen aufschreiben so dass es zusätzlich noch eine Gästeliste gibt.
Gilt die Veranstaltung nun als geschlossene Gesellschaft und somit auch als geschlossene Veranstaltung???

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

LG

hallo
sobald ihr werbung macht ist es öffendlich
es gab man den fall das einer eine grosse party mit musik auf einer wiese bei facebook bekannt gegeben hatten und das ordnungsamt klopfte freundlich an, und fragte nach den genehmigungen von der stadt.

rechtlich sicher seit ihr wenn ihr einladungen verschickt, also wenn dirreckt auch einladung drauf steht.
denke ich mal
aber ich bin nur veranstaltungstechniker kein rechtsanwalt, wir wurden aber ebend durch die obenbeschrieben fall gewarnt auf die weise kosten zu spaaren

Okay und eine Anzeige in der Zeitung dass der Ball stattfindet, ist dann ja schon Werbung.
Und da zwar auf den Karten nicht Einladung steht, sondern Eintrittskarte und die Leute bezahlen ist es wohl öffentlicht.
Heißt wir müssten Gema bezaheln und Erziehungsbeauftragungen machen, was kommt noch auf uns zu?!

bin kein jurist. aber mit sicherheit hängt es davon ab, in welchem land und welcher gemeinde das stattfindet und wie dort die rechtlichen vorschriften sind. in österreich gings bei der frage öffentlich oder nicht zB um genehmigung, anzeigepflicht, evt. vorgeschriebene sicherheitsmaßnahmen, musikschutz (akm) und vieles mehr. meiner bescheidenen meinung nach ist es öffentlich, wenn jede/r sich eine karte kaufen kann, auch wenn der dagobert duck oder irgendeinen namen in eine liste schreibt. private veranstaltungen sind nur, wo ausschließlich geladene gäste einlass bekommen (zB hochzeitsfeiern). graubereich ist dann alles was unter brauchtum und gewohnheitsrecht fällt, so ist es in ländlichen regionen in österreich mitunter üblich, dass bei hochzeiten am abend das ganze dorf (auch ohne spezielle einladung) zum tanzen zur „privaten“ feier kommt. in grauen vorzeiten war das oft die einzige möglichkeit zum tanz und dabei haben sich nicht selten die nächsten oder übernächsten brautleute gefunden :wink:ob sich dieses recht dahingehend umgehen lässt, dass ich erst „unverbindlich“ interessenten sammle und die dann alle persönlich zu meiner privaten feier einlade, wage ich zu bezweifeln. als veranstalter haftet man sowieso immer mit, auch bei privaten feiern, für alles, was die gäste so anstellen könnten. also besser mal am gemeindamt nachfragen.
viel spaß!

hallo,

es ist eine geschlossene Veranstaltung.

eventuell bei der stadt anmelden, bearbeitungs zeit 6 bis 8 wochen, am besten mal beim ordnungsamt oder beim rathaus nach fragen, die sind meist sehr freundlich, oder eine eventagentur beauftragen/sich bearten lassen die machen sowas täglich, und man ist rechtlich ganz gut raus

Hallo,
mit geschlossene Geselschaft kenne ich mich nicht so aus müsste ich erts nachlesen. Privatparty gilt nur bei geladene Gäste

GRüße

Demnächst würd es bei uns einen Ball geben. Wir verkaufen
Karten im vorhinein, aber es gibt keine Abendkasse und die
Leute die Karten kaufen, müssen ihren Namen aufschreiben so
dass es zusätzlich noch eine Gästeliste gibt.
Gilt die Veranstaltung nun als geschlossene Gesellschaft und
somit auch als geschlossene Veranstaltung???

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

LG

hallo,

es ist eine geschlossene Veranstaltung.

Hi wie kommst du darauf?!
LG

Hallo,

sobald du eine Gästeliste machst,ist es eine geschlossene Gesellschaft.

Mfg Irena

Meine Antwort kommt sicherlich schon zu spät. Die Veranstaltung gilt durch den VVK wahrscheinlich als öffentlich. Leider bin ich mir auch nicht 100 % sicher.
Wenn ihr es bereits herausgefunden habt, so würde es mich auch interessieren.

Beste Grüße