bin kein jurist. aber mit sicherheit hängt es davon ab, in welchem land und welcher gemeinde das stattfindet und wie dort die rechtlichen vorschriften sind. in österreich gings bei der frage öffentlich oder nicht zB um genehmigung, anzeigepflicht, evt. vorgeschriebene sicherheitsmaßnahmen, musikschutz (akm) und vieles mehr. meiner bescheidenen meinung nach ist es öffentlich, wenn jede/r sich eine karte kaufen kann, auch wenn der dagobert duck oder irgendeinen namen in eine liste schreibt. private veranstaltungen sind nur, wo ausschließlich geladene gäste einlass bekommen (zB hochzeitsfeiern). graubereich ist dann alles was unter brauchtum und gewohnheitsrecht fällt, so ist es in ländlichen regionen in österreich mitunter üblich, dass bei hochzeiten am abend das ganze dorf (auch ohne spezielle einladung) zum tanzen zur „privaten“ feier kommt. in grauen vorzeiten war das oft die einzige möglichkeit zum tanz und dabei haben sich nicht selten die nächsten oder übernächsten brautleute gefunden
ob sich dieses recht dahingehend umgehen lässt, dass ich erst „unverbindlich“ interessenten sammle und die dann alle persönlich zu meiner privaten feier einlade, wage ich zu bezweifeln. als veranstalter haftet man sowieso immer mit, auch bei privaten feiern, für alles, was die gäste so anstellen könnten. also besser mal am gemeindamt nachfragen.
viel spaß!