Ich konnte zu dem Thema merkwürdigerweise nichts finden. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn eine Veranstaltung im Freien (z. B. Konzert) wegen der Wetterlage erheblich für den Besucher beeinträchtigt wird (Regen, Windböen, keine zur Verfügung stehenden Regenschirme)?
Hat der Gast die Möglichkeit, bei dem Schlechtwetter zu Hause zu bleiben und sein Eintrittsgeld zurück zu verlangen oder geht so etwas nicht? Oder muss der Gast auf jeden Fall vor Ort sein und den Veranstalter darauf hinweisen (was ja eigentlich offensichtlich ist).
Ich konnte zu dem Thema merkwürdigerweise nichts finden. Wie
sieht die Rechtslage aus, wenn eine Veranstaltung im Freien
(z. B. Konzert) wegen der Wetterlage erheblich für den
Besucher beeinträchtigt wird (Regen, Windböen, keine zur
Verfügung stehenden Regenschirme)?
Ist doch klar, dass bei einer Veranstaltung im Freien das Wetter immer einen Streich spielen kann. Man kann doch selbst regenfeste Klamotten / Schirm etc. mitbringen.
Hat der Gast die Möglichkeit, bei dem Schlechtwetter zu Hause
zu bleiben und sein Eintrittsgeld zurück zu verlangen oder
geht so etwas nicht?
Natürlich nicht.
Oder muss der Gast auf jeden Fall vor Ort
sein und den Veranstalter darauf hinweisen (was ja eigentlich
offensichtlich ist).
Der Veranstalter sagt ja, dass es im Freien ist. Für das Wetter ist er nicht verantwortlich.
Eine Schönwettergarantie gibt der Veranstalter ja wohl nicht.
Ich konnte zu dem Thema merkwürdigerweise nichts finden. Wie
sieht die Rechtslage aus, wenn eine Veranstaltung im Freien
(z. B. Konzert) wegen der Wetterlage erheblich für den
Besucher beeinträchtigt wird (Regen, Windböen, keine zur
Verfügung stehenden Regenschirme)?
„Wer also Karten kauft, trägt das Wetterrisiko mit“
Hat der Gast die Möglichkeit, bei dem Schlechtwetter zu Hause
zu bleiben und sein Eintrittsgeld zurück zu verlangen oder
geht so etwas nicht?
Das hängt wohl von den Vertragsbedingungen ab. Ich kenne auch noch die Variante, dass ein Konzert bei schlechtem Wetter in einem Raum stattfindet (vermutlich wegen der Instrumente).
Hat der Gast die Möglichkeit, bei dem Schlechtwetter zu Hause
zu bleiben und sein Eintrittsgeld zurück zu verlangen oder
geht so etwas nicht?
Das hängt wohl von den Vertragsbedingungen ab. Ich kenne auch
noch die Variante, dass ein Konzert bei schlechtem Wetter in
einem Raum stattfindet (vermutlich wegen der Instrumente).
Genau, „Rock am Ring“ zum Beispiel zieht bei zu hoher Luftfeuchtigkeit in die nahe gelegene Gaststätte „Zum Alten Fritz“ um.
Dass es draußen regnen kann, das lernt jeder Mensch wohl noch bevor er den ersten zusammenhängenden Satz aussprechen kann. Geschäftsfähige Personen können sich da nicht mehr auf Überraschungen rausreden.
Dass es draußen regnen kann, das lernt jeder Mensch wohl noch
bevor er den ersten zusammenhängenden Satz aussprechen kann.
Geschäftsfähige Personen können sich da nicht mehr auf
Überraschungen rausreden.
Was mich interessiert!
Muss das explizit in den AGB aufgeführt sein, oder kann man sich da ausnahmsweise als Veranstalter mal auf den gesunden Menschenverstand berufen?
Bei uns ist es zwar nicht ganz so schlimm, wie in den USA (Stecken sie ihre Katze nicht in den Wäschetrockner etc.), aber überreguliert sind wir hier ja durchaus auch.