Veranstaltungen bei eingetragenen Vereinen

Hallo
kann man als eingetragener Verein (e.V.) Verkaufsveranstaltungen durchführen ?
z.B. Flohmarkt oder Verkaufsmarkt , Sammlerbörsen usw.

Der §69 der Gewerbeordnung beschreibt nur den Vorgang für
Gewerbetreibende.

Ein Verein, ob eingetragen oder nicht, darf auch ein Gewerbe betreiben. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, wenn nur hie und da gewerblich etwas unternommen wird - das erfährt man aber genauer beim örtlichen Gewerbeanmeldeamt.

Eine Aktion hie und da ist nicht per se gewerblich. Und auch nicht immer geschäftsmäßig. Und auch nicht per se gewinnorientiert. Kann aber sein.

Nur gemachte Gewinne darf ein Verein nicht abführen nach außen, wenn er als gemeinnützig anerkannt ist. Mitarbeiter darf man davon bezahlen (auch Vorstände, wenn auch nicht so fürstlich wie bei der Berliner Treberhilfe, mit Maseratis und so :smile:, aber am Ende des gemeinnützigen Vereins muss das erwirtschaftete Vermögen wiederum gemeinnützigen Zwecken zufließen.

Bis dahin darf der Verein Kohle horten ohn Unterlass!

Gruß aus Berlin, Gerd