Guten Tag, verzeihen sie mir meine dirakte Art. Ich möchte nur versuchen ihnen etwas Zeit und Mühe zuersparen:smile: Wenn ich eine Lagerhalle miete und sie mit dem Richtigen Inventar versehe usw., darf ich ohne weiteres eine Party veranstalten wo Alkoholische Getränke verkauft werden? Wenn nicht was brauche ich alles an Genehmigungen dafür und müssen die Hallen auch die selben Richtlinien an Sicherheit erfüllen wie eine Disco wie z.B. Brandschutz usw.?? Danke schonmal für die Antworten im Vorraus.
Ich habe bisher immer Events für Vereine organisiert. Daher kann es sein, dass wenn sie als reine Privatperson handeln, einige Dinge nicht notwendig sind bzw. zusätzlich erforderlich sind. Was Sie auf jeden Fall benötigen ist eine Ausschankgenehmigung der zuständigen Gemeinde bzw. Stadt. Ist nicht teuer (ca. 25 Euro) und normalerweise auch ohne Probleme zu bekommen. Auch muss bei der GEMA die Veranstaltung gemeldet werden, wenn Musik abgespielt wird (egal ob CD oder Live Band). Kosten ergeben sich aus der Veranstaltungsgröße und dem Eintrittspreis (Preise finden sie auf der Homepage der GEMA). Was sonst noch erforderlich ist, kann ich ihnen nicht sagen. Vielleicht mal bei der Gemeinde nachfragen. Ich hoffe ich konnte ihnen etwas weiterhelfen.
Hallo,
ich veranstalte ausschließlich Märkte im Freien. Deshalb kann ich diese Frage nicht exakt beantworten. Allerdings braucht man zum Ausschank alkoholischer Getränk immer eine Schankerlaubnis (Gemeinde-/Stadtverwaltung) und mit Sicherheit schaut auch die Feuerwehr, ob der Brandschutz gegeben ist. Inwieweit das alles bei einer rein privaten Party erfolgt, weiß ich nicht. Aber ich rate dazu, alles genauestens zu beachten und sich beim Gewerbeamt zu erkundigen. Da kann ganz schnell viel Geld verloren gehen (GEMA-Gebühren etc.!)
Lieber eine Party sausen lassen als danach auf Jahre Schulden abzuzahlen!
Alles Gute,
S. Kl.
Hallo el padre86,
entschuldige die späte Reaktion.
Eine legale Party, die mit Gewinnerzielungsabsicht Alkohol verkauft ist nicht einfach so möglich. Bewirtung und Alkoholausschank im Speziellen unterliegt verschiedenen Auflagen.
Für die Ausübung der Bewirtung benötigen Sie eine Genehmigung (bzw. eine Erlaubnis oder Konzession). Die Genehmigungsnotwendigkeit führt Sie zur Nachweispflicht, dass Sie zuverlässig sind. Zudem können noch weitere Nachweispflichten z. B. in finanzieller, sachkundlicher oder baurechtlicher Hinsicht auf Sie zukommen. Neben der Genehmigung ist eine Anzeige der Tätigkeit in Ihrer örtlichen Gewerbemeldestelle notwendig
Auf nicht ganz legale Weise werden Partys unter dem Vorwand der Geburtstagsfeier einer der anwesenden Personen gefeiert, wodurch eine Party als Privatveranstaltung angesehen werden kann.
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen,
derphilinderwelt