Veranstaltungsgewerbe - wie geht man da vor?

Guten Tag,

liebe www User.

mich würde gerne folgendes interessieren bzw. ich würde gerne mit Euch über folgendes Disskutieren. Aus reiner Neugier’ natürlich interessiert mich folgendes…—>> Wenn jemand in Zukunft vorhätte, in diversen Diskotheken ca. einaml im Monat ein Party zu veranstalten und man hätte schon zusagen von einigen
Diskotheken-Betreibern bekommen…wie müsste man vorgehen.
Um Euch 'mal kurz zu erläutern was damit gemeint ist. Jemand
bekomme die Diskothek an vereinbarten Terminen zu Verfügung gestellt
um seine Party zu veranstalten. Der Besitzer verdient an den
Getränken und der Veranstalter an dem Eintrittsgeld. Er bezahlt das Personal und
der Veranstalter den DJ + die ganze vorangegange Promotion.
Jetzt nun zu meiner eigentliche Frage. Was muss dieser Veranstalter jetzt im
vorhinein aus rechtlicher Sicht tun? Gewerbe anmelden wahrschein…? Wie
funktioniert das am besten? Wie lange dauert das? Welche
Rechtsposition hätte er dann, die vom e.K.?
Was sind die Vorteile, wenn dieser Veranstalter mit einem Freund eine GbR Gründen
würde?

Ich freue mich auf Eure Aussagen. Bin mal gespannt was Ihr drüber denkt.

Vielen Dank im voraus.

LG Luca14

Jetzt nun zu meiner eigentliche Frage. Was muss dieser
Veranstalter jetzt im vorhinein aus rechtlicher Sicht tun?

Ins Archiv gucken, da steht die Antwort drin. Diese Frage hatten wir hier schon mal, ist noch gar nicht so lange her.

Also Gewerbeanmeldung bei der Stadt/ GEmeinde, vorher beim Steuerberater über die beste Gewerbeform informieren, also ob GmbH oder BGB-Gesellschaft oder oder
BGB-GEsellschaften sind eine nützliche SAche, allerdings sehr gefährlich, wenn man Miese macht und der andere dann nicht mitzahlen will, das muss gut geregelt ein, sollte ein Anwalt /Notar machen, wenn es um hohe Summen geht.
GRuß Tom