hallo,ich habe mal eine frage.wenn eine gruppe A seit jahren eine veranstaltung mit ca 800 besuchern organisiert und plakate aufhängt,ist es erlaubt,das ein anderer veranstalter,nennen wir ihn gruppe B, einfach seine plakate über die plakate der gruppe A klebt?vor allem wenn dieser termin erst in 2 wochen stattfindet,also noch aktuell ist?kann man gruppe B,bzw person B anzeigen und kann man den dann auch auf schadenersatz verklagen?vor allem wenn jedes jahr der gleiche ärger für gruppe A besteht?vielen dank schonmal für die infos.
Hallo Mario,
klingt eher so als seien Gruppe A und B beide „Wildkleber“, will sagen, sie mieten keine Werbeflächen, sondern kleben hin, wo Flächen sind.
In so einem Fall wäre wohl kaum irgendeine rechtliche Grundlage da, sich gegenseitig zu verklagen.
Sollte dagegen jemand gemietete Flächen überkleben, hat der Mieter natürlich diese Möglichkeit.
Gruß!
Horst
Dem würde ich eine kleben!
owT
einfach zurücküberkleben
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Hallo,
klingt eher so als seien Gruppe A und B beide „Wildkleber“,
will sagen, sie mieten keine Werbeflächen, sondern kleben hin,
wo Flächen sind.
In so einem Fall wäre wohl kaum irgendeine rechtliche
Grundlage da, sich gegenseitig zu verklagen.
also kann ich bei einem Auto, das im Parkverbot steht, die Scheiben einschlagen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?
Interessiert,
Christian
also kann ich bei einem Auto, das im Parkverbot steht, die
Scheiben einschlagen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?
Mal abgesehen von dem merkwürdigen Vergleich: Wo hast du denn jetzt gelesen, dass irgendjemand etwas darf?
Ich habe bezweifelt, dass bei Wildkleberei eine rechtliche Grundlage besteht. Das erscheint mir eher so, als beschwerte sich ein Graffity-Sprayer darüber, dass der andere seine Werke übermalt.
(Dass es bei gemieteten Flächen anders aussieht habe ich ja erwähnt.)
Gruß!
Horst
also kann ich bei einem Auto, das im Parkverbot steht, die
Scheiben einschlagen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?Mal abgesehen von dem merkwürdigen Vergleich:
Der Vergleich ist nicht merkwürdig: eine Sache ist eine Sache, unabhängig davon, wo sie sich befindet bzw. ob sie sich dort zu recht befindet. Wenn ich nicht das Recht habe, sie zu beschädigen oder zu vernichten (z.B. weil ich Eigentümer der Hauswand bin), dann darf ich sie auch nicht beschädigen (weil sonst Sachbeschädigung).
Demzufolge hat der „Überklebte“ durchaus Rechte ggü. dem „Überkleber“, namentlich aus 823 BGB.
Gruß
Christian
Demzufolge hat der „Überklebte“ durchaus Rechte ggü. dem
„Überkleber“, namentlich aus 823 BGB.
Das wäre sicherlich lustig, aber ich fürchte, selbst Barbara Salesch würde das nicht durchgehen lassen.
Gruß!
Horst
die flächen sind nicht gemietet,aber die holzplatten,die extra gekauft wurden für sehr viel Geld gehören ja der „Gruppe A“.Und die wurden immer wieder überklebt und fast immer nur von der selben Konkurrenzveranstaltung.