Veranstaltungsrecht

Hallo,
wo kann man erfahren, welche Verpflichtungen man als Veranstalter hat? Ab welcher Anzahl von Besuchern brauche ich zwingend Security/Feuerwehr/Arzt ode Sanitäter etc.? Gibt es Unterschiede zwischen kommerziell ausgerichteten Events oder z.B. lokalen Sportveranstaltungen?
Danke für Eure Hilfe.

Gruß

Kater

Hallo,

da lädt man sich eine ganze Menge auf, und daher findet man immer so wenig Freiwillige, die sich dies antun. Wenn es Dich aber nun mal erwischt hat, dann gehe zunächst mal ins Bürgerbüro oder Ordnungsamt Deiner Stadt und berede mit denen, was Du wann wo vorhast, und welche Auflagen es hierfür gibt. Du bekommst dann dort alle nötigen Infos und hilfreiche Adressen und Ansprechpartner.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

danke für die Antwort, mir ging es aber nicht um Auskunft beim lokalen Amt, abhängig von der Veranstaltung, sondern darum, ob es grundsätzliche gesetzliche Regelungen gibt. Kennt sich da jemand aus oder weiß, wo man im Web was dazu findet?

Danke und Gruß

Kater

Hallo nochmal,

klar gibt es da was, das Amt kann Dir ja auch nur weitergeben, was der Gesetz- und Verordnungsgeber sich so zum Thema überlegt hat. Nur ist es so ganz abstrakt kaum möglich, hierzu eine auch nur annähernd vollständige und zutreffende Liste aufzustellen. Dies einerseits, weil ganz viele Dinge nur ganz bestimmte Veranstaltungen und Teilaspekte betreffen, und andererseits, da viele dieser Vorschriften Landesrecht oder sogar nur örtliche Satzungen, etc. sind.

D.h. in Stadt A gibt es andere Auflagen zur Benutzung des Marktplatzes als in Stadt B (A lässt jede Veranstaltung ohne Einschränkung zu, B nur kulturelle Veranstaltungen und auch die nur an den Wochentagen von 17:00-23:00, …). DIe Vorschriften über den Ausschank von Alkohol betreffen natürlich nur Veranstaltungen, bei denen überhaupt eine Bewirtung vorgesehen ist, die Hackfleischverordnung nur Leute, die Mettbrötchen anbieten, das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit sorgt für den einen Veranstalter dafür, dass er sich seine Veranstaltung abschminken kann, den anderen betrifft es kaum, …

Soll heißen, die ganze Bandbreite des öffentlichen Rechts kann Dich treffen, muss es aber nicht, hängt eben vom konkreten Vorhaben ab.

Gruß vom Wiz

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