Veranstaltungssteuer

Hallo wir sind ein Musikverein eV die Steuerbegünstigt gegenüber dem Finanzamt sind. jetzt wollen wir im November ein Musikfest veranstalten . Abgeshen von GEMA , Ausschankgenehmigung usw wollten wir wissen was wir nach de Fest zu versteuern haben ( Einnahmen ).

Danke im voraus für die Antworten

Hallo Leute,
kommt darauf an, als was Ihr das machst: Freiberufler, § 18 EStG, oder Gewerbetreibender (mit Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde/Stadt) § 15 EStG. Euer Fall scheint eher eine Gewerbeanmeldung zu benötigen?!

Abgezogen werden alle Werbungskosten (Fahrkosten, Noten, etc. ).

Rechnungen richtig stellen oder Honorarvertrag mit Angabe Tätigkeit, Honorar und Konto- und Steuernummer. Einnahmen sind zu versteuern, nur über Gegenkosten (Werbekosten) kann man die Steuer drücken…

Kann mich nicht intensiver mit Eurem Fall beschäftigen, da ich z.Z. im Ausland bin.

MfG

Haegar

Sorry!

Vereinssteuerrecht ist nicht mein Gebiet

Gruß

Joachim

Hallo Seeyouoli,

Ihr müßt für das Fest eine Einnahmen/ Ausgaben aufstellung machen und der Gewinn muß als gewerbliche Einnahmen Versteuert werden.
Auch muß die Umsatzsteuer entrichtet werden.
Einnahmen mit 19% und die Ausgaben mit dem jeweiligen Steuersatz abziehen.

Hallo,
es fällt keine Umsatzsteuer auf den Speis- und Getränkeverkauf an, wenn der Umsatz im Vorjahr 17.500 € nicht übersteigt und im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigt. Wenn das Fest der Mittelbeschaffung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke dient (= wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) wird man erst zur Körperschaftsteuer herangezogen, wenn die Einnahmen mehr als 35.000 € betragen. Sollte dies der Fall sein, so fällt die Steuer erst an, wenn der Freibetrag von 5.000 € überschritten wird.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
tut mir leid, da kann ich Euch leider nicht weiterhelfen.
mfg Martin

Hey,

also, nicht die tatsächlichen Einnahmen müssen versteuert werden sondern der Gewinn bzw. Verlust.
Läuft folgendermaßen.
Einnahmen abzüglich Ausgaben ergibt Gewinn oder Verlust.
Dieser muss der Einkommensteuer unterworfen werden.

Ich hoff ich konnte eure/deine Anfrage soweit beantworten, bei Fragen, einfach noch mal melden.

lg