hallo www.ler,
wie sieht es mit der Haftung aus, wenn man eine gemietete Doppelhaushälfte mit Garten bewohnt:
- wer ist zuständig für Gartenpflege, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist
- was ist, wenn Vermieter für sich in Anspruch nimmt, allein über Sträucher, Bäume - deren Vernichtung zu entscheiden
- dieses auch bei nicht von ihm gepflanzten Sträuchern nach Lust und Laune macht
Hintergrund meiner Frage: wer haftet bei Vergiftungen?
Vermieter wurde angeschrieben, unternimmt aber nichts
Was kann - oder besser MUSS ich unternehmen?
Da dieses Jahr das erste Mal Früchte dran waren, kommt bei mir Panik auf und ich möchte
- verhindern, dass Kindern was passiert
- aber keinen Prozess vom Vermieter riskieren, weil ich „seine“ Bäume beschädige bzw. entferne.
Etwas kompliziert geschrieben, aber irgendwie kann ich es heute nicht besser formulieren.
Danke für Tipps
Gruß Chris