Wer ist für die Säuberung und Wartung des Lüfters im Bad zuständig? Mieter oder Vermieter bzw. Hausverwaltung?
wenn du mit „säuberung“ das entfernen von staub meinst: da kann der mieter mit seinem staubsauger sicherlich selbst tätig werden. hausverwaltung oder vermieter werden vermutlich erst tätig, wenn das teil defekt ist.
allerdings: wenn zuviel staub drin ist und der lüfter evt. schon etwas schwerer läuft, könnte man ja mit einer möglichen brandgefahr argumentieren…
Wenn vertraglich nichts anderes vereibart wurde der Vermieter…