Verantwortlicher für Gehwegabsenkung

Hallo,
angenommen, jemand hat ein Haus gekauft und hat nun festgestellt, daß für die vor über 35 Jahren genehmigte Garage keine Zufahrt möglich ist, da die Gemeinde, bzw. daß Landratsamt bei der Sanierung der Straße vergessen hat den Gehweg vor diesem Anwesen abzusenken. Auch die Nachbarn, die seit über 50 Jahren dort wohnen, haben bestätigt, daß dies schlichtweg vergessen wurde.
Wer muß in diesem Fall für die Kosten des Absenkens aufkommen?
Vorallem ist in diesem Haus eine kleine Versicherungsvertretung, zu der auch gehbehinderte kommen, die allerdings keine Parkmöglichkeiten wegen diesen Zustands haben.

Danke

Hallo Peter,

was die Nachbarn sagen, dürfte weder rechtlich noch sachlich von Belang sein. Hier sollte man wohl zunächst einmal mit der Gemeinde abklären, ob und was falsch gelaufen ist und wie dieser Fehler zu beheben ist.

Ob dass dann gütlich geklärt werden kann oder nicht, kann sich erst nach dieser ersten Situationsübersicht ergeben.

Gruß!

Horst