Hallo,
angenommen, jemand hat ein Haus gekauft und hat nun festgestellt, daß für die vor über 35 Jahren genehmigte Garage keine Zufahrt möglich ist, da die Gemeinde, bzw. daß Landratsamt bei der Sanierung der Straße vergessen hat den Gehweg vor diesem Anwesen abzusenken. Auch die Nachbarn, die seit über 50 Jahren dort wohnen, haben bestätigt, daß dies schlichtweg vergessen wurde.
Wer muß in diesem Fall für die Kosten des Absenkens aufkommen?
Vorallem ist in diesem Haus eine kleine Versicherungsvertretung, zu der auch gehbehinderte kommen, die allerdings keine Parkmöglichkeiten wegen diesen Zustands haben.
Danke