Verantwortlicher i.S.d. TDG bei GmbH

Hallo,

angenommen, der Angestellte einer GmbH gestaltet einen Internet-Auftritt für die Firma. Wer muß dann im Impressum als Verantwortlicher für den Internet-Auftritt eingetragen werden?
Der Angetellte oder die GmbH? Oder kann man sich das aussuchen?

Danke Ebi

Moin,

das dürfte dann wohl die GmbH sein, weil der Auftritt ja für sie ist.
Damit muss der Geschäftsführer genannt werden.

Der Mitarbeiter könnte ja für die redaktionellen Texte verantwortlich sein, und dafür angegeben werden.

Grüße,
-Efchen

P.S.: Es gilt schon lange nicht mehr das TDG, sondern das TMG.