Moinsen,
folgende Frage:
liegt die Verantwortlichkeit zur Anbindung der Straße an das Grundstück (z.B. mit einem Schnittgerinne, Pflaster oder sonstigem befahrbaren Untergrund) bei der Komune oder dem Grundstücksbesitzer?
Sollte die Verantwortlichkeit bei der Komune liegen und diese aber die Arbeit nicht übernehmen wollen, kann der Grundstücksbesitzer diese Arbeit anmahnen? Oder bei weiterem Nichtreagieren die Leistung selbst erbringen und der Komune in Rechnung stellen? Wieviel Zeit man der Komune lassen, um 1. auf das evt. aufgesetzte Schreiben zu reagieren, und 2. den Auftrag für so eine Anbindung an eine Firma weiter zugeben?
Besten Dank für eure Hilfe! 
cheers Topper
Änderung eines bestehenden Zustandes oder Ersterschließung?
vnA
Änderung eines bestehenden Zustandes… 
Hallo Topper87,
das …
liegt die Verantwortlichkeit zur Anbindung der Straße an das
Grundstück (z.B. mit einem Schnittgerinne, Pflaster oder
sonstigem befahrbaren Untergrund) bei der Komune oder dem
Grundstücksbesitzer?
… ist von Gemeinde zu Gemeinde (Stadt) völlig unterschiedlich. Wichtig wäre zu wissen, ob da noch eine „Baustraße“ besteht und wie lange dieser Zustand festgeschrieben ist usw.
Zum „Selbermachen“ so viel:
In einem Nachbarort waren die Anlieger im Gesamten bereit, alle Arbeiten an Gehweg und Grundstückseinfahrten ab Bordsteinkante mit von der Stadt angeliefertem Material - vor allem der Farbe und der Form der allgemein verwendeten Steine angepasst - selbst zu verlegen, Fachleute waren vorhanden, die sogar vom Arbeitgeber unentgeltlich die Gerätschaften gestellt bekamen. Die Stadt musste laut Satzung ablehnen!
Moinsen Textakrobat,
wir gehen mal davon aus, dass die besagte Straße (keine Baustraße) seit etlichen Jahren ohne Randbefestigung am besagten Grundstück entlang führt. Aufgrund fehlender Randbefestigung ist die Straße so „ausgefranst“, dass das Anbringen eines einfachen Schnittgerinnes nicht möglich ist.
Wenn das die Komune wirklich regeln kann, wie sie will (was ja komplett sinnfrei ist, im Sinne der Gleichbehandlung, aber off topic), wo kann ich sowas (wie das in besagter Komune geregelt ist), möglichst online nachlesen? Wir gehen mal in diesen abstrakten Fall davon aus, dass der BM der besagten Komune weder fähig noch willig ist, hilfreiche oder aufklärende Antworten auf entsprechende Fragen zu geben.
Cheers Topper