Hallo,
inwieweit bzw. unter welchen Bedingungen können Betreiber von Internetforen für die darin von Anderen eingestellten Beiträge haftbar gemacht werden?
Gruß
Werner
Hallo,
inwieweit bzw. unter welchen Bedingungen können Betreiber von Internetforen für die darin von Anderen eingestellten Beiträge haftbar gemacht werden?
Gruß
Werner
Forenbetreiber distanzieren sich vom Inhalt ihrer Foren, sie haften also nicht für den Inhalt.
Hallo,
Dem möchte ich einerseits hier und speziell auch reinen Fachforen widersprechen.
Aber etliche von den Studenten und Schülern mitlesender Art dürften schon mal dfferenzieren können, worum es hier geht…
mfg
nutzlos
Ihr Missinterpretiert meine Frage
Hallo,
ihr legt in meine Frage viel zuviel hinein.
Es geht mir nicht um auf mich bezogene Beiträge. Ich will niemanden Verfolgen, der irgendwelche Flames gegen mich nicht unterdrückt hat.
Mir geht es um die allgemeine Behauptung, dass Forenbetreiber für die Inhalte ihrer Seiten und auch für die von Anderen dort eingestellten Beiträge haftet.
Wenn also jemand dort anderen übel nachredet der Forenbetreiber deswegen belangt werde kann und dies auch nicht durch nachträgliche administration oder einem allgemeinen Disclaimer ausgeschlossen werden kann.
Wäre dies so, dann wären Foren m. E. im Grunde gar nicht mehr möglich. Dann könnte ich ja z. B. über ein Internetcafe anonym erst wüste Beschimpfungen gegen mich selbst ablassen und dann den Forenbetreiber deswegen verklagen. Am besten noch als kostenpflichtige Abmahnung. Dann könnte man ja davon leben.
Gruß
Werner
Hallo,
ohne die anderen Antworten gelesen zu haben:
Der Forenbetreiber haftet, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Beitrag z. B. eine Persönlichkeitsverletzung (Bild, Name, Beleidigung usw.) enthält und er diesen nicht schnellstmöglich entfernt.
Schwierig ist eine nachträgliche Edition wenn es sich um ein Forum mit vielen zehntausenden Beiträgen handelt und der „Beleidigte“ keinen Link liefert.
Als Forenbetreiber ist man gut beraten schnellstmöglich die Beiträge zu kontrollieren und auf Löschungsaufforderungen schnellstens zu reagieren.
Mir ist ein Forenbetreiber bekannt, der musste bezahlen, weil er einen Beitrag zu wenig editiert hat. Er hat zwar den Namen der (später) klagenden Person herausgenommen, aber Beruf und Wohnort (Dorf) waren noch vorhanden.
Die klagende Person konnte nachweisen, dass sie anhand der noch im Forum vorhandenen Angaben identifiziert werden kann.
Der Forenbetreiber hat in der ersten Instanz bei Gericht gewonnen und in der zweiten Instanz verloren. Es entstanden nicht geringe Anwalts- und Gerichtskosten. Danach wurde er noch auf Schmerzensgeld verklagt, das dann (trotzdem kostenintensiv) auf dem Vergleichswege erledigt wurde.
Also lieber einen Eingriff mehr machen, als einen zuwenig.
Gruß
Ingrid