Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Assistenzarzt in Weiterbildung eine ärztlichen Fehler macht?
Also wenn jemand wegen Nichterreichbarkeit von Fachärzten (nachts, Bereitschaftsdienst, kein Hintergrunddienst) eine medizinische Fehlentscheidung trifft, z.B. abwarten statt sofort behandeln.
Ist dann der Assistenzarzt oder dessen Vorgesetzter verantworlich, weil er denjenigen alleine hat arbeiten lassen?
hey es tut mir leid, ich kann dich nicht weiter helfen…
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Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Assistenzarzt in
Weiterbildung eine ärztlichen Fehler macht?
Ist dann der Assistenzarzt oder dessen Vorgesetzter
verantworlich, weil er denjenigen alleine hat arbeiten lassen?
Hallo Orfanos,
es tut mir leid, da bin ich die falsche Adresse, ich kann leider nicht mit 100%iger Sicherheit antworten, also lasse ich es.
Falls das eine theoretische Frage ist, wünsche ich viel Efolg und eine baldige kompetente Antwort. Falls es aufgrund der geschilderten Situation zu Komplikationen kam, wünsche ich von Herzen alles Gute.
LG
Adjutante
Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen. Ich weiß es nicht.
hallo, das ist so schnell nicht zu beantworten.
auf alle fälle muss das ein jurist behandeln. es gibt adressen bei den krankenkassen für rechtsanwälte die patientenbehandlungsfehler bearbeiten.
da muss kompetente hilfe her.
schwierig … liegt ein konkreter fall vor?
also eine nichterreichbarkeit von fachärzten wie es durch den hintergrunddienst geregelt ist darf nicht vorliegen. ein assistenzarzt hat immer einen ansprechpartner wo er sich für alles absichern kann, vorallem wenn er selbst nicht in der lage ist adäquate entscheidungen zu treffen.
in bestimmten fällen ist der assistenzarzt für seine fehler verantwortlich, in anderen fällen der vorgesetze. wie gesagt ohne konkreten fall schwierig.
stichwort wäre hier sicherlich „übernahmeverschulden“ (wenn ein assi eine arbeit übernimmt, von der er weiss, dass er nicht in der lage sein würde, den patienten lege artis zu behandeln)