wer verantwortetet beim normalen Briefversand, dass der Empfänger diesen auch bekommt ???
Beispiel:
Eine Firma sendet an einen Kunden eine Rechnung per normalen Brief. Der Kunde bekommt diese jedoch nicht. Aus welchen Güründen auch immer.
Die Firma mahnt nun den Kunden an. Die Mahnung bekommt er. Der Kunde zahlt jedoch nur den Rechnungsbetrag, da Ihm die vorangegangene Rechnung nicht zugänglich gemacht wurde.
Es ist nicht üblich, Rechnungen eingeschrieben zu verschicken.
Wenn der Kunde glaubhaft versichert, er hätte die Rechnung nicht
bekommen und man ihn als Kunden behalten möchte, würde ich seine
Zahlung akzeptieren und gut ist.
Hi Helmut,
schließe mich meinen „Vorrednern“ an.
Üblicherweise ist die erste „Erinnerung“ ja deshalb auch kostenlos.
Geld nehmen und die Mahnkosten ausbuchen.
Wenn sich diese Fälle häufen: Mahnwesen umstellen lassen. Erste Mahnung schon mit Gebühren zu belegen vergrault dir deine Kunden auf Dauer.
Du arbeitest doch wahrscheinlich auch mit einer EDV-gestützten Mahnverwaltung.
Außer der Zeit für den automatischen Ausdruck, briefumschlag + Porto entstehen dir keine weiteren großen Kosten.
Siehe diese Erinnerung (Mahnung würd ich nicht mehr benutzen)als Service für den Kunden.
Kalkuliere diese Kosten ein deinen Etat für allgemeine Aufwendungen und/oder Werbung.
Das wird dir auf Dauer weniger Mühe machen als wenn du den betrag in der Buchhaltung immer ausbuchen oder zurückschreiben lassen musst.
wer verantwortetet beim normalen Briefversand, dass der
Empfänger diesen auch bekommt ???
Das meiste wurde ja schon korrekt gesagt. Weiter könnte man noch erwähnen, dass wohl nicht der Kunde für den Empfang verantwortlich ist. Dies ist i.d.R. der Absender. Wenn du sicher gehen willst, dass deine wichtige Post ankommt, solltest du es als Einschreiben versenden. Das Finanzamt verfährt ebenso. Einmal kannst du behaupten, du hättest den Schrieb nicht bekommen, den nächsten Brief erhältst du dann eingeschrieben.