Hi!
Ihr kennt sicherlich diese Schock-Werbung, etwa bei „K-Fee“, wo erst eine romantisches Szene gezeigt wird (Auto fährt durch Berglandschaft, Pärchen am See o.ä.), und dann plötzlich von oben oder von der Seite eine Art Zombie mit ziemlich häßlichem Gesicht - und noch häßlicherem Geräusch - ins Bild springt. Der Schockeffekt ist also gewollt.
Frage: Was passiert, wenn Willi Meier, 68 Jahre alt und gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe, beim Betrachten solcher Werbung eine Herzattacke erleidet und tot aus dem Sessel rutscht? Kann die werbende Firma dafür zur Verantwortung gezogen werden? Oder ist das dann einfach Pech für Willi Meier?
Gleiche Frage bei Internet-Seiten, die irgendwelche harmlosen Spielchen anbieten, beim Scheitern dann aber auch mit so einer „Schocktherapie“ arbeiten.
Grüße
Heinrich
Frage: Was passiert, wenn Willi Meier, 68 Jahre alt und
gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe, beim Betrachten
solcher Werbung eine Herzattacke erleidet und tot aus dem
Sessel rutscht?
Weiss erst mal gerichtsfest nach, dass der Herzinfarkt ursächlich auf die Betrachtung der Werbung zurückzuführen ist und nicht zufällig etwa zu diesem Zeitpunkt aufgetreten ist. Wenn Dir das gelingt, kann man sich darüber immer noch Gedanken machen 
Hallo Heinrich!
Frage: Was passiert, wenn Willi Meier, 68 Jahre alt und
gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe, beim Betrachten
solcher Werbung eine Herzattacke erleidet und tot aus dem
Sessel rutscht? Kann die werbende Firma dafür zur
Verantwortung gezogen werden?
Weil ich von der Juristerei so viel wie die Kuh vom Tanzen verstehe, versuche ich den Sachverhalt für mich etwas klarer zu gestalten:
Bin im Sommer mit dem Auto in der Stadt unterwegs. Auf der anderen Straßenseite sehe ich eine Frau. Ach was sag ich … eine sowas von hübsche Frau! Sie hatte sich zudem derart vorteilhaft zurecht gemacht und gekleidet, daß sie zwangsläufig Blicke auf sich zog. Das mußte sie wissen. Mehr noch: Das hat sie absichtlich gemacht
. Statt auf die Straße zu achten, machte ich also das, was die Frau vorsätzlich provozierte: Ich sah diesem traumhaften Geschöpf hinterher. Krach! Das rechte Vorderrad schlug hart gegen den hohen Bordstein. Reifen im Eimer, Felge auch. Soll ich die Frau verklagen? Geht nicht, ist Jahrzehnte her. Aber hätte ich Ansprüche geltend machen können?
Ich denke, Willi Meier hat Pech. Vermutlich hätte er auch den nächsten Fernseh-Krimi mit den gängigen Schreck und Überraschung verursachenden Elementen nicht überlebt.
Für jeden nachvollziehbar kann man sich berechtigterweise aufregen, wenn Herr Eichel das nächste erschreckend bedrohliche Haushaltsloch begründet. Der Herzkasper geht dann aufs Konto Lebensrisiko.
Gruß
Wolfgang
Also ist der Schock eine erlaubte Methode, bei Menschen mit Herzschwäche den Erbfall zu beschleunigen. Interessanter Gedanke!
Grüße
Heinrich
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also ist der Schock eine erlaubte Methode, bei Menschen mit
Herzschwäche den Erbfall zu beschleunigen. Interessanter
Gedanke!
…und unabhängig davon, ob der Vorredner Recht hatte oder nicht, ist dein Beitrag natürlich nicht von zwingender Logik geprägt. Zumal der Vorredner ja nur auf das Thema „Beweisbarkeit“ eingegangen ist. Deine Frage zielte ja eher darauf ab, ob jemand sich unrechtmäßig verhält, was natürlich etwas anderes ist als die Beweisbarkeit…
Levay