Verantwortung bei Unfall in unsachgemäß gebautem Bad

Als juristischer Laie stehe ich vor folgendem Problem:

Vorab der Sachverhalt:
In einem Bad ist vom Eigentümer A ein Bad eingebaut worden, das aufgrund der „Machart“ eine „Stolperfalle“ ist. Nach Verkauf ist die Wohnung mit besagtem Bad in das Eigentum von B  übergegangen. Eigentümer B vermietet nun die Einheit an Mieter C. Mieter C stolpert nun über die „Stolperfalle“ und verletzt sich.

Nun meine Frage:
Wer ist jetzt für den Unfall verantwortlich (Versicherungstechnisch)? A, weil er das Bad gebaut hat. B, weil er der Eigentümer und Vermieter ist. Oder C, weil er selbst verantwortlich ist, wenn er ein Bad nutzt, in das eine „Stolperfalle“ eingebaut ist.

Vielen Dank im voraus
Andaron

Frage 1:
Was könnte man sich wohl unter „Stolperfalle“ in einem Bad vorstellen?
Frage 2:
Wie lange wohnt C schon da?

vnA

Ich habe keine Ahnung - glaube nicht, das es dafür eine generelle Antwort gibt - wohl eher ein Gutachter Thema - entspricht das Bad gesetzlichen Bauvorschriften oder nicht…

Hallo,
dies ist keine und ersetzt auchkeine juristische Beratung! Lassen Sie sich vom Fachanwalt beraten.
Gebrauchte Immobilien werden in Deutschland immer ohne jegliche Gewährleistung wie besichtigt verkauft. Damit ist der Verkäufer A schon mal raus. Es sei denn im Kaufvertrag ist gesondert etwas dazu vermerkt. Natürlich könnte man versuchen, daraus einen verborgenen Mangel zu machen, aber Das Bad wurde vom Käufer B besichtigt.
B Steht also nun in der Verantwortung. Als Vermieter ist er verpflichtet, die vermieteten Räume in einem benutzungsfähigen Zustand zu setzen und zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und Mängel zu melden. Hat jemand auf die Stolperfalle hingewiesen, evtl. im Mietvertrag? Hat der Mieter den Mangel gemeldet? War dieser überhaupt vom Mieter erkennbar? Was ist mit Stolperfalle gemeint? Bauliche Mängel muß der Vermieter beseitigen. Ist es ein baulicher Mangel? Hat der Mieter  Beseitigung verlangt?
So einfach ist das alles nicht. Das Beste ist, die Parteien einigen sich vor einer juristischen Auseinandersetzung. Ein Gericht schlägt eh nur einen Vergleich vor. Der Anwalt will auch leben - und zwar gut.  Die Sache (Verletzung) wäre damit erledigt. Nicht jedoch der bauliche Mangel (die Stolperfalle). Dieser muß vom Vermieter unverzüglich beseitigt werden, unabhängig davon ob der Verkäufer A in Regress genommen werden kann.  Lassen Sie sich unbedingt von einem Fachanwalt beraten!.
Gruß

Hallo

wenn in einem Altbau ein Bad modernisiert wird, dann ergibt sich oft ein Höhenunterschied zum Fussboden in den übrigen Räumen.
I.A. kommen „normalbegabte“ Menschen damit auch zurecht ohne dadurch zu Stolpern und i.A. ist selbst wenn einer stolpert auch niemandem ein Verschulden anzulasten woraus sich eine Haftungspflicht ergeben würde.

Versicherungstechnisch=Haftungsrechtlich geht es immer um ein „Verschulden.“
Wenn das Stolpern durch Füsse-heben zu vermeiden wäre, dann ist das Stolpern eben selbst verschuldet.

Sonst könnten ja z.B. in Mietwohnungen auch keine handelsüblichen Duschtassen gesetzt werden, weil man ohne Füsse heben stolpern müsste.

Wenn das den Sachverhalt nicht trifft, müsstest nochmal genauer erzählen, was wir uns vorstellen sollen - oder noch besser ein Bild hochladen.

Gruß Rudi

Bild der besagten Dusche
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Um die Frage nach der „Stolperfalle“ zu klären hier ein Bild:
http://imageshack.com/a/img833/276/pven.jpg

Ist für diese Situation ein Gutachter notwendig?

Mit bestem Dank im voraus
Andaron

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Um die Frage nach der „Stolperfalle“ zu klären hier ein Bild:
http://imageshack.com/a/img833/276/pven.jpg

Hi,

jetzt mal blöd gefragt: wo genau soll denn da jetzt eine Stolperfalle sein?

Gruß
Tina

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Ist der Duscher in die Abflussöffnung gerutscht und stecken geblieben?

vnA

Der Teppich ist wirklich gefährlich, wenn man über den nicht stolpert, die Dusche ist eine Standartduschtasse, ungefährlich

Vielleicht sollte ich dazu sagen, das ich „Techniker“ (Medizintechnik) bin. Ab einer Schrittweite von ca. 50cm mit nassem Untergrund besteht für nach meinem Wissen aufgrund der Querkräfte eine deutliche Gefahr, den stabilen Stand zu verlieren und zu rutschen. Vielleicht sollte ich noch darauf hinweisen, das es keine Möglichkeit gibt, sich fest zu halten.

Diese Angaben mögen für junge Menschen, die schmal und schlank gebaut sind, noch nicht gelten. Aber kann man das als Normgrundlage für rechtliche Entscheidungen verwenden?

Nochmal zusammengefasst: Nur die Hälfte der Duschtasse ist direkt begehbar und die Hälfte der Duschtür ist durch eine abschüssig verflieste Ebene blockiert. Ist ein Betreten einer nassen, abschüssigen Stufe zum Betreten der Dusche zumutbar? (Es gibt keinerlei Haltegriffe!)

Andaron

Ja.
Außer die Dusche wurde als „behindertengerecht“ ausgegeben.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Dusche schon bei Mietbeginn so war und in der Vergangenheit schon öfters genutzt wurde. Jeder muss auch ein Minimum selbst auf sich aufpassen, auch wenn es typisch Deutsch ist erstmal um sich zu schauen, wer denn schuld gewesen sein könnte.

vnA

Eigentlich schade, wie wenig ernst hier die Fragen genommen werden.

Andaron

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Vielleicht sollte ich dazu sagen, das ich „Techniker“
(Medizintechnik) bin.

Und? Befähigt Dich das jetzt baurechtlich in irgendeiner Weise?

Ab einer Schrittweite von ca. 50cm mit

nassem Untergrund besteht für nach meinem Wissen aufgrund der
Querkräfte eine deutliche Gefahr, den stabilen Stand zu
verlieren und zu rutschen. Vielleicht sollte ich noch darauf
hinweisen, das es keine Möglichkeit gibt, sich fest zu halten.

Dann müssen alle Duschen abgeschafft werden? Oder sollen jetzt nur noch Miniduschen verbaut werden?

Diese Angaben mögen für junge Menschen, die schmal und schlank
gebaut sind, noch nicht gelten. Aber kann man das als
Normgrundlage für rechtliche Entscheidungen verwenden?

Meine Dusche hat ein Maß von 80 x 80 cm, mein Absatz ist noch ein Stück höher. Ich dusche seit 9 Jahren in dieser Dusche verletzungsfrei, mein Mann auch so, unsere Besucher auch. Ich bin mit 42 kein Jungspund mehr und meine Mutter, die bald 60 wird hat sich über unsere Dusche auch noch nicht beschwert!

Nochmal zusammengefasst: Nur die Hälfte der Duschtasse ist
direkt begehbar und die Hälfte der Duschtür ist durch eine
abschüssig verflieste Ebene blockiert. Ist ein Betreten einer
nassen, abschüssigen Stufe zum Betreten der Dusche zumutbar?
(Es gibt keinerlei Haltegriffe!)

Ja, schließlich hat man die Dusche ja schon vor Einzug so besichtigt. Es gibt soetwas wie Eigenverantwortung! Ich sehe keinen Grund, warum man die Dusche nicht nutzen können sollte.

Ein Sturz kann in jeder Dusche passieren, das ist eben Pech. Dafür kann aber niemand etwas.

Eigentlich schade, wie wenig ernst hier die Fragen genommen
werden.

Deine Frage wurde durchaus ernst genommen. Kann es sein, das Dir die Antworten einfach nicht in den Kram passen?

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