Angenommen eine Firma stellt Volontäre als vollwertige Arbeitskräft ein und überträgt ihnen bestimmte Aufgaben, der juristische Konsequenzen von den Volontären nicht eingeschätzt werden können.
Wenn der Volontär nun aus Unwissenheit etwas falsch macht, was er aber nicht besser hätte wissen können, weil er nicht richtig eingearbeitet wurde, und daraus entstehen juristische Folgen wie eine Klage gegen die Firma: Kann der Volontär dafür belangt werden?
Sind Volontäre überhaupt uneingeschränkt für die Ergebnisse ihrer Abreit im juristischen Sinne verantwortlich, wenn ihnen keine rechtsverbindliche Vorgehensweise gegeben wurde?
Gruß
Marrylee
Hallo,
was sagt den der Arbeitsvertrag dazu?
gruss
Es gibt keinen Arbeitsvertrag, da der Volontär den alten Vertrag nicht unterschrieben und um Änderung eines Paragraphen gebeten hat. Seither hat er keine neue Version mehr bekommen.
„Angenommen eine Firma stellt Volontäre als vollwertige Arbeitskräft“ das ist die Schlüsselstelle, der Arbeitnehmer ist somit ein „vollwertiger“ und muss das verantworten, was jeder andere in seine Position auch muss. Es hat ihn ja niemand gezwungen diese Stelle anzunehmen.
Gruß
Guten Tag,
Dem möchte ich widersprechen. Ich habe folgende Information recherchiert:
http://www.mediamonster.de/dokumente/presse/voltz.ht…
Auszug:
**§ 10 Redaktionelle Mitarbeit des Volontärs/der Volontärin
(1) Dem Volontär/der Volontärin darf die presserechtliche Verantwortung nicht übertragen werden. Der Verlag ist verpflichtet, während der Ausbildungsdauer den Volontär/die Volontärin von jeglicher presserechtlicher Haftung freizustellen und eventuelle Kosten der Rechtsvertretung einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Kosten strafrechtlicher Rechtsvertretung zu übernehmen, es sei denn, daß dem Haftungsfall treuwidriges Verhalten dem Verlag gegenüber zugrunde liegt.
(2) Eine Vertretung von Redakteuren/Redakteurinnen durch Volontäre/Volontärinnen ist unzulässig und darf vom Verlag nicht angeordnet werden; davon unberührt ist die vorübergehende kurzfristige Vertretung nach ausreichender Einarbeitung, sofern die fachliche Anleitung und Beratung des Volontärs/der Volontärin gesichert ist.**
Nur, weil dem Volontär also von Unternehmensseite die Verantwortung übertragen wird, heißt das nicht, dass er sie auch trägt, denn Volontäre dürfen laut Tarifvertrag keine Verantwortung übernehmen. Ich gehe davon aus, dass bei einem Prozess dieser Tarifvertrag als Richtlinie genommen würde. Widerspruch gegen diese These ist willkommen.
Gruß Marrylee
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Hallo
Dem möchte ich widersprechen. Ich habe folgende Information
recherchiert :
http://www.mediamonster.de/dokumente/presse/voltz.ht…
Tstststs… Nein. Der link wurde dir in einem anderen Forum netterweise auf’s Silbertablett gelegt. :o)
Gruß,
LeoLo
was aber die grundsätzliche frage nicht beantwortet.
als was wurde die person eingestellt? wenn sie als vollwertige arbeitskraft eingestellt wurde und auch dessen bezahlung hat, ist sie so zu behandeln. um als Volontären behandelt zu werden, muss man auch einer sein und als solcher eingestellt werden. (wink mit dem zaunpfahl, in dem fall hat die person keinen schriftlichen vertrag)
gruss
Der Volontär wurde als Volontär eingestellt und mehrere Zeugen können das bestätigen (u.a. der ehemalige Abteilungsleiter und es liegt auch noch der alte Arbeitsvertrag vor, in dem eindeutig von einem „Volontär“ geredet wird). Darüberhinaus verdient der Volontär zu wenig, um daraus eine „vollwertige Vollzeitarbeitskraft“ abzuleiten.