Verantwortung des Dienstherrn

Hallo,

gegen welche Vorschriften verstößt die Dienststelle einer Behörde, wenn sie im Falle von Verleumdungen (§ 187 StGB) unter Mitarbeitern, die schriftlich im innerbehördlichen Umlauf kursieren untätig bleibt?

Gruß mki

Ich würde mal auf die „Fürsorgeverpflichtung“ tippen, die sich für den Dienstherrn aus Landes- bzw. Bundesgesetz ergibt. das Delikt der Verleumdungen ist „Störung des Betriebsfriedens“.
Der Personalrat sollte mehr wissen.
Gruß
rakete

Hallo,
das kann man so allgemein nicht beantworten.

Eine Verleumdung setzt zum einen eine entsprechende Verurteilung voraus, zum anderen muss ihr ein Strafantrag des Verleumdeten oder seines Dienstherren/Dienstvorgesetzten vorausgehen, da es sich um ein Antragsdelikt handelt!

Erst dann hat man es auch wirklich mit einer Verleumdung zu tun, vorher nicht!

Es ist bis dahin abzuwägen, was das für ehrverletzende oder unwahre Behauptungen sein sollen, insbesondere ob sie privater Natur sind und unter die Thematik Mobbing fallen oder dienstlicher Natur sind, dann kämen dienstrechtliche Belange der Urkundenfälschung, der Falschbeurkundung im Amt oder - sofern nicht justiziabel - schlichtweg fehlerhaftes Verwaltungshandeln in Frage. Das kann man alles einer Behörde oder seinem Vorgesetzten melden. Tun die nichts, ist zB der Weg der Untätigkeitsklage und der Dienstaufsichtsbeschwerde möglich.

Die schon genannte Fürsorgepflicht ist die abstrakte Pflicht des Dienstherrn, Schaden von seinen Bediensteten abzuwenden. Dazu muss der aber erst mal erkennbar sein. Dem geht die vorgenannte „Meldung“ voraus. Wenn dann nichts passiert, sind wir wieder bei den beiden vorgenannten Instrumenten.

Gruß vom
Schnabel