Folgende Konstellation: für die Steuererklärung der Ärzte einer Gemeinschaftspraxis gibt es zume einen den Steuerberater der Praxis sowie die jeweiligen Steuerberater der einzelnen Ärzte, die die eingereichten Belege zu den berufsbedingten Ausgaben an den Praxis Steuerberater weiterreichen, damit er sie beim Finanzamt einreicht.
Inwieweit ist der Praxis-St.B. verantwortlich für die von ihm nicht erhobenen Zahlen?
vielen Dank