in einem imaginären Krankenhaus werden für alle Stationen je eine Digitalkamera beschafft. Mit den Kameras sollen z.B. Wunden von eingelieferten Patienten dokumentiert werden.
Nun sind leider einige von diesen Kameras verschwunden. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese gestohlen wurden, evtl. auch von den Beschäftigten. Da die Verwaltung nicht immer wieder die DigiKameras nachkaufen will, sollen nun die Stationsleitung und Stationsleitungsvertretung für die Kamera verantwortlich sein, d.h. wird diese beschädigt oder gestohlen müssen diese eine neue Kamera beschaffen. Die Verwaltung will dies durch eine Unterschrift dieser Mitarbeiter bestätigt wissen.
Frage: Muss ein Beschäftigter die volle Verantwortung für ein Arbeitsmittel übernehmen, das viele andere Beschäftigte einsetzen sollen/müssen? Mit welcher Begründung kann der AG eine Übernahme der Verantwortung verlangen? Mit welcher Begründung kann ein AN die Unterschrift verweigern?
Hallo,
zumindest kann man Verantwortung für ein Arbeitsmittel übernehmen, welches man selbst benutzt.
Letztendlich kommt es auf die genaue Vorgehensweise an.
Bei uns z.B. gibt es auch teure Gegenstände, die von vielen Mitarbeitern genutzt werden (können) und wo jeweils eine bestimmte Person dafür verantwortlich ist - verantwortlich dergestalt, dass sie die Verwendung „überwacht“, dh. Mitarbeiter, die z.B. eine Digitalkamera benötigen, bestellen sie für den gewünschten Zeitraum, leisten eine Unterschrift, dass sie sie erhalten haben, und der „Verantwortliche“ hakt bei Rückgabe ab, dass das Gerät wieder wohlbehalten da ist. Somit ist bei Problemen nachvollziehbar, wer der dann „Schuldige“ ist und so kann man auch die Verantwortlichkeiten regeln…
Bei uns z.B. gibt es auch teure Gegenstände, die von vielen
…
regeln…
so was in der Richtung habe ich mir auch schon gedacht, lässt sich aber vermutlich nicht umsetzen, da Stationsleitung oder die Vertretung nicht immer Dienst schieben.
Hallo,
in vielen Industriebetrieben gibt es sogenannte ‚Werkzeugmarken‘. Das sind kleine Metallplaketten, die bei der Ausleihe eines Werkzeugs im Lager dort an Stelle des geliehenen Werkzeugs am entsprechenden Haken oder in der entsprechenden Schublade verbleiben. Bei Rückgabe gibt es auch die Marke zurück. Selbstverständlich ist der Ausleihende für das geliehene Werkzeug auch verantwortlich.
Entsprechendes könnte man sich auch für die Kameras ausdenken.
Gruß
Axel