Hallo liebe/-r Experte/-in,
mich würde interessieren, wer für die Renovierung nach einem Wasserschaden in einer Mietwohnung verantwortlich ist, der Mieter oder der Vermieter?
Sachverhalt ist folgender:
Wir wohnen in einer Dachgeschoss-Mietwohnung und im Januar ist uns aufgefallen, dass im Schlafzimmer eine Stelle feucht ist.
Erste Aussage unseres Vermieter war, wir würden falsch lüften. Als wir nachweisen konnten dass besagter Bereich 100% feucht ist wurde ein Dachdecker beauftragt, welcher auf Grund der Wetterlage erst Ende Februar anrücken konnte.
Wie sich herrausstellte war das Dach undicht. Dies wurde behoben.
Wir hatten an der feuchten Stelle die Tapette bereits abgemacht bevor der Dachdecker da war, da sich Stockflecken/ Schimmel gebildet hatte. Hinter der Tapette bröckelte der Putz ab.
Wir hatten nun unseren Vermieter gebeten den noch bestehenden Mangel zu beheben (Stelle trocknen, neu verputzen und Tapezieren), verputzt hat er, aber bezüglich des Tapezierens meint er, das sei Schönheitskorrektur und nichts was er machen müsste.
Und er war so dreist und meinte das sei der Charme einer Dachgeschosswohnung, da könnte so was passieren, außerdem seien wir nicht im Hotel wo dann alles gemacht würde…
Ich denke, es ist sehrwohl seine Aufgabe den Mangel komplett zu beheben, also auch zu tapezieren.
Kennt sich damit jemand aus, bzw. hat vielleicht sogar einen Gesetzestext parat den ich meinem Vermieter vor die Augen halten kann??
Wir wohnen seit 6 Jahren in dieser Wohnung und hatten schon mehrfach sollche Fälle und haben immer alles selber renoviert, aus gutem Willen, aber jetzt ist das Fass voll und ich denke, dass es Zeit wird, dass er seinen Pflichten nach kommt, auch wenn die Stelle nicht riesig ist.
Schon mal vielen Dank im vorraus für Ihre/ deine/ eure Hilfe!
Die79