Hallo,
wenn in einer Wohnung die Tüklingel defekt ist, und im Mietvertrag nichts von Bagatellreparaturen steht: Muss dann der Vermieter die Klingel ersetzen?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn in einer Wohnung die Tüklingel defekt ist, und im Mietvertrag nichts von Bagatellreparaturen steht: Muss dann der Vermieter die Klingel ersetzen?
Grüße
Carsten
Nein, aber den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen, z.B. durch Reparatur.
vnA