Hallo.
Nehmen wir an, es gäbe eine große Wohngemeinschaft mit ca 7 Mitbewohner.
Diese würde in einem Haus mit mehreren Stockwerken, sagen wir 5 Stockwerke, eine Wohnung mieten.
Diese Wohngemeinschaft würde eine Party veranstalten, auf der die Gäste im Treppenhaus sich zusätzlich aufhalten würden.
Durch die Gäste im Treppenhaus käne es zu wenigen kleinen Zeichnungen mit Filzstift, es würden Messingstangen verbogen (solche die einen Teppich auf der Flurtreppe fixieren) und alkoholische Getränke wären umgefallen.
Wäre die Wohngemeinschaft verantwortlich für das Handeln der Gäste auserhalb ihrer Wohnung, auch wenn die Wohngemeinschaft nur eine Party innerhalb Ihrer Wohnung anbot und somit sich auch nur innerhalb Ihrer eigenen Wohnung aufhielt?
Nehmen wir weiterhin an, die Wohngemeinschaft wäre am nächsten Tag bestürtzt über den Zustand des Hausflures und würde den Müll etc. soweit entfernen, wie es Ihnen mit Ihren Mitteln möglich wäre.
Nehmen wir weiterhin an, der Hausmeister wäre zu dem Entschluss gekommen, eine zusätzliche Säuberung durch eine Fremdfirma zu beauftragen. Dürften diese Kosten an die Wohngemeinschaft weitergegeben werden. Müsste die Wohngemeinschaft vor einem solchen Schritt die Möglichkeit bekommen, sich selbst um eine zusätzliche Säuberung zu kümmern, vorrausgesetzt, sie wäre dafür verantwortlich?
Beste Grüße aus Dresden, Lenny