Verantwortung Ladungssicherung bei Wechselbrücke

Hallo alle zusammen,

angenommen bei Firma A wird von Spediteur B täglich eine beladene Wechselbrücke abgeholt und bei Versandunternehmer C abgeliefert. Die Wechselbrücken werden von C bereitgestellt woraus folgt dass die Brücken schlecht gewartet sind da sich keiner dafür verantwortlich fühlt und neben Rostflecken und fehlender Schmierung auch Ladungssicherheitsrelevante Mängel haben wie verschmutzte Böden und beschädigte/fehlende Sicherungsnetze. Die Ladung besteht aus Paketen auf Einwegpaletten und das Fangnetz kann Aufgrund von herunterklappbaren Tischen (Doppelstockladeeinrichtung?) nicht an jeder beliebigen Stelle eingehängt werden wodurch im Extremfall 1 Meter Luft zwischen letzter Palette und Netz sein kann und sehr niedrige Paletten unter dem Netz durchrutschen können. Die bei A Angestellten Arbeiter haben keine Einweisungen, Lehrgänge o.ä. zur Ladungssicherung erhalten.

  1. Müssen alle mit der Brückenladung beauftragten Personen eine Einweisung o.ä. erhalten?

  2. Wer haftet bei einem Unfall wenn die Ladung nicht richtig gesichert war?

  3. Wenn die für das Beladen zuständigen Personen mitverantwortlich sind können sich diese mit einer täglichen Unterschrift des Fahrers („Hiermit wird bestätigt dass die korrekte Sicherung der Fracht aufgrund von Konstruktion und/oder Mängeln der Sicherungsmittel nicht gewährleistet werden kann“ oder etwas in der Art) gegen mögliche Probleme absichern?

Gruß Tobias

moin moin,
Der Transportunternehmer hat für die Ausbildung seiner Fahrer zu sorgen.
In der Ausbildung ist die Ladungssicherung ein wesentlicher Bestandteil.
Für die Ladungssicherung ist immer der Fahrer verantwortlich.
Das bedeutet, dass die Ladung respektive die Sicherung der Ladung vor Fahrantritt immer vom Fahrer geprüft werden muss.
Ist die Ladung mangelhaft gesichert, dann hat der Fahrer dafür zu sorgen, dass dieser Mangel behoben wird.
Der Fahrer hat bei mangelnder Ladungssicherung auch die Möglichkeit, die Fahrt zu verweigern.
Selbst auf die Gefahr hin, dass eine Terminfracht nicht rechtzeitig zugestellt werden kann, wenn der Fahrer die Sicherheit bemängelt, ist kein Grund, die Ladungssicherheit zu vernachlässigen.
>>Sicherheit geht vor Profit

Für die Ladungssicherung ist immer der Fahrer verantwortlich.

Nein, zunächst einmal ist für die Ladungssicherung immer erst einmal der Belader verantwortlich und nicht der Fahrer!
Insbesondere bei Stückgut oder großer Fracht lässt sich „mal eben so“ keine Überprüfung der korrekten Ladungssicherung vornehmen. Der Fahrer muss sich also darauf verlassen können, dass der Belader sauber arbeitet. Der Belader ist übrigens beim Bußgeld derjenige, der zahlt.

Nur wenn der Fahrer auch der Belader ist hat er die volle Verantwortung für die Ladungssicherung. Wenn ihm aber offensichtliche Mängel auffallen hat er diese abstellen zu lassen oder selbst abzustellen oder die Fahrt nicht anzutreten.

Also immer schön andere beladen lassen (die sich damit auskennen) und selber die Finger davon lassen, wenn man nicht adäquat ausgebildet ist.

Gruß Andreas

BGI 649
In der BGI 649 ist alles schön zusammengefasst.

Gruß
smalbop

Hallo,

sehr informativ, dafür erstmal ein Stern.
Leider bin ich noch nicht dazu gekommen alles durchzulesen aber soweit ich das verstehe haben alle eine Teilschuld da das Versandunternehmen entsprechende Sicherungsmittel zur Verfügung stellen müsste, der Verlader korrekt sichern müsste und der Spediteur bei offensichtlich unzureichender Sicherung (beschädigte/fehlende Sicherungsnetze, Luft zum Sicherungsnetz) die Abfahrt verweigern müsste. Unklar ist mir nur ob der Verlader bei unzureichenden Sicherungsmöglichkeiten gar nicht erst laden dürfte oder ob es ausreichen würde wenn er den Fahrer auf das Problem hinweist damit sich der Fahrer um das weitere Vorgehen kümmert.

Gruß Tobias

Hallo Tobias,

ich kann zum konkreten Fall nichts sagen, weil mir die technische Detailkenntnis zum Thema fehlt. Sowas können nur Juristen. :wink:

Gruß
smalbop

dazu stelle ich diesen Gesetzestext einmal hier rein:

Zitat Anfang:

Ladungssicherung: Empfindliche Strafen drohen bei Vernachlässigung

veröffentlicht am 11.03.2010 unter Fuhrparkmanagement

Wie Sie in der nachfolgenden Auflistung sehen können, werden alle Beteiligte vom Gesetzgeber bestraft, wenn sie ihre Ladungssicherungspflichten vernachlässigen. Was die Behörden inzwischen auch konsequent vollziehen. Weisen Sie Ihr Personal vor allem auch darauf hin, dass es hier nicht nur bei einer Geldstrafe bleibt, sondern auch Punkte in Flensburg gibt.

Strafen für Fahrzeugführer:
mangelnde Ladungssicherung ohne Gefährdung 50 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 75 € und 3 Punkte, Ursache für einen Unfall, sofern kein Mensch zu Schaden kam, 100 € und 3 Punkte (lt. Bußgeldkatalog).

Strafen für den Fahrzeughalter (Transportunternehmer):
mangelnde Ladungssicherung ohne Gefährdung 270 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 325 € und 3 Punkte, Ursache für einen Unfall, sofern kein Mensch verletzt oder getötet wurde, 390 € und 3 Punkte (lt. Bußgeldkatalog).

Strafen für den Absender (Auftraggeber des Transportes):
mangelnde Ladungssicherung ohne Gefährdung 50 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 75 € und 3 Punkte, Ursache für einen Unfall, sofern kein Mensch zu Schaden kam, 100 € und 3 Punkte (lt. Bußgeldkatalog).

Wenn die verantwortlichen Unternehmen bei der Ladungssicherung ungeeignetes Fahrpersonal einsetzen (d. h. ohne oder mit mangelhafter Ladungssicherungsschulung), können folgende Strafen ausgesprochen werden: mangelnde Ladungssicherung ohne Gefährdung 180 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 220 € und 3 Punkte, mit Unfall, sofern kein Mensch zu Schaden kam, 265 € und 3 Punkte (lt. Bußgeldkatalog).

Werden allerdings, verursacht durch eine mangelhafte Ladungssicherung, Personen verletzt oder gar getötet, ist eine Strafanzeige mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu erwarten (§ 315 Absatz 1 StGB). Des Weiteren droht allen Beteiligten bei grober Fahrlässigkeit eine Regressforderung der beteiligten Versicherungen.

Das sind die verhältnismäßig geringen Strafen in Deutschland; im europäischen Ausland haben die Beteiligten mit wesentlich höheren Strafen zu rechnen. Sie und Ihre Auftraggeber müssen also unbedingt darauf achten, dass die Ladungssicherungsverantwortung nicht vernachlässigt wird.

Zitat Ende

Gruß
mpu24

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