Hallo alle zusammen,
angenommen bei Firma A wird von Spediteur B täglich eine beladene Wechselbrücke abgeholt und bei Versandunternehmer C abgeliefert. Die Wechselbrücken werden von C bereitgestellt woraus folgt dass die Brücken schlecht gewartet sind da sich keiner dafür verantwortlich fühlt und neben Rostflecken und fehlender Schmierung auch Ladungssicherheitsrelevante Mängel haben wie verschmutzte Böden und beschädigte/fehlende Sicherungsnetze. Die Ladung besteht aus Paketen auf Einwegpaletten und das Fangnetz kann Aufgrund von herunterklappbaren Tischen (Doppelstockladeeinrichtung?) nicht an jeder beliebigen Stelle eingehängt werden wodurch im Extremfall 1 Meter Luft zwischen letzter Palette und Netz sein kann und sehr niedrige Paletten unter dem Netz durchrutschen können. Die bei A Angestellten Arbeiter haben keine Einweisungen, Lehrgänge o.ä. zur Ladungssicherung erhalten.
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Müssen alle mit der Brückenladung beauftragten Personen eine Einweisung o.ä. erhalten?
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Wer haftet bei einem Unfall wenn die Ladung nicht richtig gesichert war?
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Wenn die für das Beladen zuständigen Personen mitverantwortlich sind können sich diese mit einer täglichen Unterschrift des Fahrers („Hiermit wird bestätigt dass die korrekte Sicherung der Fracht aufgrund von Konstruktion und/oder Mängeln der Sicherungsmittel nicht gewährleistet werden kann“ oder etwas in der Art) gegen mögliche Probleme absichern?
Gruß Tobias