Verantwortungsfrage auf einer Party

Hallo zusammen,

man möchte eine Party feiern, zu der auch Minderjährige kommen. Jetzt ist die Frage, ob die Veranstalter der Party noch die Verantwortung für diese Personen tragt, wenn man eine Elternerlaubnis schreibt, die besagt, dass die Kinder Alkohol trinken dürfen (Bier o. Sekt, sofern 16), länger als 0.00 Uhr bleiben dürfen und dass die Eltern, im Falle eines Problems, die alleinige Verantwortung tragen.
Haben die Veranstalter auch Verantwortung für die Volljährigen im Falle eines Falles? Wenn es eine Privatparty ist, d.h. gemieteter Raum, kein Eintritt, es gibt Bändchen (16 o. 18), einen Türsteher, der kontrolliert, ob die Leute auf der Gästeliste stehen, dem Alter auf der Gästeliste entsprechen und sofern noch nicht Völljährig die Eltererlaubnis mit Kopie des Ausweises eines Erziehungsberechtigten dabei haben…so müssten die Veranstalter eigentlich aus dem Schneider sein, falls etwas passiert.
Oder nicht?

LG
Frederik

Hallo!

Herrje… war das damals bei uns noch einfach, Partys zu feiern, als wir so alt waren. Bei all dem schwirrt einem ja der Kopf.

Es klingt nach einer privaten Feier! Ich bin kein Jurist - aber eine Frage: Wo sollte da noch das Problem liegen? Kein Alkohol an Jugendliche ist mit den Bändchen toll gewährleistet und kein Privatmensch muss Jugendliche nach Hause schicken, weil die Uhr 24 Uhr geschlagen hat.

Viele Grüße und viel Spaß!
Swantje