Hallo zusammen,
man möchte eine Party feiern, zu der auch Minderjährige kommen. Jetzt ist die Frage, ob die Veranstalter der Party noch die Verantwortung für diese Personen tragt, wenn man eine Elternerlaubnis schreibt, die besagt, dass die Kinder Alkohol trinken dürfen (Bier o. Sekt, sofern 16), länger als 0.00 Uhr bleiben dürfen und dass die Eltern, im Falle eines Problems, die alleinige Verantwortung tragen.
Haben die Veranstalter auch Verantwortung für die Volljährigen im Falle eines Falles? Wenn es eine Privatparty ist, d.h. gemieteter Raum, kein Eintritt, es gibt Bändchen (16 o. 18), einen Türsteher, der kontrolliert, ob die Leute auf der Gästeliste stehen, dem Alter auf der Gästeliste entsprechen und sofern noch nicht Völljährig die Eltererlaubnis mit Kopie des Ausweises eines Erziehungsberechtigten dabei haben…so müssten die Veranstalter eigentlich aus dem Schneider sein, falls etwas passiert.
Oder nicht?
LG
Frederik