Verarbeitung eines Designs, Texts, 1 Übersetzung

Für eine Ausstellung mit einem Künstler wurde ein Katalog in zwei Sprachen gemacht. Der Künstler hat das Design, den Text sowie die Übersetzung aus diesem Katalog, ohne die Kosten dafür zu tragen, freiwillig für seine Webseite verarbeitet. Was kann dagegen unternommen werden?

Verklagen (auch mal einfach so unfreundlich hingerotzt)

Der Künstler hat das Design, den Text
sowie die Übersetzung aus diesem Katalog, ohne die Kosten
dafür zu tragen, freiwillig für seine Webseite verarbeitet.
Was kann dagegen unternommen werden?

Was soll denn erreicht werden? Will man unterbinden, dass der Künstler auf diese Weise Werbung für den Aussteller macht?

Und was heißt freiwillig? Kreidet man ihm an, dass es nicht unter Zwang geschah?

Sorry, aber ich verstehe die Fragestellung schon mal nicht.

Will man unterbinden, dass der
Künstler auf diese Weise Werbung für den Aussteller macht?

Komische Frage. Jemand („man“)hat ein geistiges Eigentum geschaffen („Katalog für Ausstellung“) und fragt, ob sich ein anderer („der Künstler“) dieses geistigen Eigentums einfach so guttenborgen darf.

Und was heißt freiwillig?

Gemeint ist vermutlich: ohne Erlaubnis.

Gruß,
Max

Hallo,

mit „freiwillig“ ist gemeint, dass der Künstler weder die Galerie (die alle Kosten getragen hat) noch die Autoren vom Desing, Text und Übersetzung nach Erlaubnis gefragt hat oder sie darüber informiert, dass dies für seine Webseite verwenden wird. Und es war die Galerie, die die Werbung für den Künstler gemacht hat, nicht umgekehrt. Umgekehrt war Folgendes: der finanzielle und geistige Aufwand anderer Menschen wurde in diesem Fall verarbeitet und verwendet. Und das wurde vorgestern per Zufall entdeckt.

Grüße,

Galerie

Hallo Ann,

der Künstler hat keine Werbung für den Aussteller gemacht, sondern die Galerie hat einen zweisprachigen Katalog für den Künstler gemacht. Die Kosten für das Desing, für den Text, für die Übersetzung und für den Druck hat die Galerie getragen und nicht der Künstler! Das Design des Katalogs ist der geistige Eigentum der Grafik-Designerin und nicht des Künstlers. Im Ausstellungsvertrag wurde vereinbart, dass die Galerie einen zweisprachigen Katalog macht, aber nicht, dass der Künstler dies später für sich oder in seinem Sinne verwendet.

Mit „Freiwillig“ ist gemeint, dass weder die Galerie, noch Autoren vom Design, Text und Übersetzung darüber informiert wurden, sondern der Künstler hat dies nach seinem Willen gemacht.

Grüße,
Galerie

Hallo,

vielen Dank für die Unterstützung!

Trotz Veränderungen erkennt man das Desing sofort. Auch der Text aus dem Katalog inklusive Übersetzung wurde übernommen. Im Ausstellungsvertrag zwischen dem Künstler und der Galerie wurde vereinbart, dass die Galerie einen Katalog (zweisprachig!) macht und der Künstler xy Exemplare bekommt, aber nicht, dass er das Desing aus dem Katalog für seine Webseite ohne Erlaubnis verwenden darf…

Auch die Farbe des Hintergrunds (das war die Idee der Grafik-Designerin, nicht des Künstlers) wurde übernommen. … Die Webseite des Künstlers wurde nun zwei Jahre später per Zufall entdeckt.

Danke für die Unterstützung! Morgen wird zuerst die Rechtsschutzversicherung konsultiert.

Grüße,
Galerie

Tach (ist ein Gruß, wird gern gesehen)

Für eine Ausstellung mit einem Künstler wurde ein Katalog in
zwei Sprachen gemacht. Der Künstler hat das Design, den Text
sowie die Übersetzung aus diesem Katalog, ohne die Kosten
dafür zu tragen, freiwillig für seine Webseite verarbeitet.
Was kann dagegen unternommen werden?

Frage: Warum willst Du etwas dagegen unternehmen? Ich habe selbst zahlreiche Ausstellungen mit vielen Künstlern gemacht und hätte überhaupt kein Problem damit, wenn jemand Texte oder Gestaltung für sich übernommen hätte. Es entsteht mir doch kein „Schaden“ deshalb. Ich wäre lediglich etwas bedröbbelt, wenn ich nicht der guten Ordnung halber gefragt worden wäre.

Gruß,
Anja

Frage: Warum willst Du etwas dagegen unternehmen? Ich habe
selbst zahlreiche Ausstellungen mit vielen Künstlern gemacht
und hätte überhaupt kein Problem damit, wenn jemand Texte oder
Gestaltung für sich übernommen hätte.

Wenn aber Texte und Gestaltung aber bei einem professionellen Texter / Grafiker / Übersetzer bestellt wurden, dann hat der da unter Umständen auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Umgekehrt könnte der Künstler aber auch Rechte direkt vom Erzeuger erwerben, ohne daß sich der Austeller darüber beschweren kann.

Gruß,
Max

Hi Max,

Wenn aber Texte und Gestaltung aber bei einem professionellen
Texter / Grafiker / Übersetzer bestellt wurden, dann hat der
da unter Umständen auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Ist mir schon klar, dass das „rechtlich“ nicht ganz sauber ist. Aber ich kriege halt immer Bauchschmerzen, wenn gleich alles über Anwälte geregelt werden muss. Man könnte ja z.B. den Künstler einfach auffordern, den Text aus seiner HP wieder rauszunehmen bzw. die Gestaltung so zu verändern, dass das nicht so nach guttenbergern aussieht.

Gruß,
Anja

Hallo Anja,

haben Sie eine Galerie? Welche Art von Ausstellungen machen Sie mit den Künsltern? Sind Sie mit der Arbeit eines Galeristen vertraut?

Bevor man Bauchschmerzen kriegt, muss vielleicht hinzufügt werden, dass dieser Katalog mehrere Tausend Euro gekostet hat, die die Galerie alleine übernommen hat. Ferner muss noch Folgendes hinzugefügt werden: auf dem Katalog steht „dieser katalog ist gesponsert von … Firmennamen…“ Das bedeutet, dass diese Firmen sich an der Produktion dieses Katalogs beteiligt haben. Von dieser Beteiligung hat die Galerie nichts gesehen. Als der Künstler gefragt wurde, in welcher Form genau diese Firmen sich an dem Katalog beteiligt haben, wenn sie sich als Sponsoren „geoutet“ haben, sagte er, dass er das Material für seine Skulpturen von ihnen bekommen hat. Als er gefragt wurde, ob es ihm klar war, dass im Endeffekt die Galerie a) ihm dieses Material bezahlt habe, b)für seine (!) Sponsoren gute Publicity produzierte ohne dafür wenigstens ein Dankeschön zu haben, war der Künstler empört. Es ergab sich natürlich ein Streit. Die Galerie hat sich weder an einen Anwalt noch sonst jemanden gewendet, sondern dies als eine Lehre akzeptiert mit der folgenden Konsequenz: keine weiteren Ausstellungen mit dem Künstler aufgrund unteschiedlicher Vorstellungen über Zusammenarbeit. Dieser Künstler hat laut Vertrag 300 Kataloge geschenkt (d.h. hat sich an den Kosten NICHT beteiligt!) bekommen. Er darf sie verschenken oder für sein Marketing-Programm benutzen, aber er darf nicht das geistige Eigentum anderer Menschen ohne ihr Erlaubnis für seine Zwecke verwenden. Meine Rechtsschutzversicherung ist erst ab 2009. Die Ausstellung war im Jahr 2008. Ob die RV diesen Fall annimmt, muss noch geklärt werden.

Die o.g. Webseite mit dem verwendeten Design des Katalogs, der von der Galerie produziert wurde, war per Zufall am vergangenen Freitag entdeckt. Es gibt auch andere Künstler, die die Zusammenarbeit mit anderen Menschen respektieren. Mit diesen Künstlern arbeitet die Galerie auch weiter. Somit ist aber die moralische Frage noch nicht geklärt. Soll man das Verhalten des Künstlers akzeptieren? Muss der Künstler in diesem Fall vielleicht die Kosten für den Druck, das Desing, Text und Übersetzung zu seinem Teil übernehmen? Außerdem war seine Ausstellung alles andere als erfolgreich. Wenn man die Zusammenarbeit als Verhältnis zwischen Nehmen und Geben sieht, dann ja, oder?

Grüße,
Galeristin

Hallo!

Muss der Künstler in
diesem Fall vielleicht die Kosten für den Druck, das Desing,
Text und Übersetzung zu seinem Teil übernehmen?

Für Druck mit Sicherheit nicht. Bei dem Rest hängt es davon ab, wer eigentlich die Rechteinhaber sind. Die Rechteinhaber haben unter Umständen einen Honoraranspruch gegenüber dem Künstler. Dieser mindert aber nicht den Honoraranspruch gegenüber dem Austeller. Der Künstler „beteiligt“ sicha also nicht am Honorar, sondern zahl ein eigenes.

Gruß,
Max

Hi,

Muss der Künstler in
diesem Fall vielleicht die Kosten für den Druck, das Desing,
Text und Übersetzung zu seinem Teil übernehmen?

Ihr habt doch sicher einen Vertrag gemacht, was steht denn da drin?

Außerdem war seine Ausstellung alles andere als erfolgreich.

Du hast den Künstler doch ausgesucht. Da verteilen sich Erfolg bzw. Misserfolg auf beide Schultern.

Wenn man die
Zusammenarbeit als Verhältnis zwischen Nehmen und Geben sieht,
dann ja, oder?

Kunst ist ein knallhartes Geschäft, da geht es um Absprachen und Verträge. Ich hab mit meinen Künstlern immer Verträge gemacht und nie ein Problem gehabt. Und mit Moral kommt man da leider überhaupt nicht weiter.

Gruß,
Anja

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