Verarsche oder clever ?

ein bekannter verkauft mehrere artikel für den sofortkauf preis von 5 euro.

in der artikelbeschreibung irgendwo unter ganz viel text steht das zu den 5 euro nochmals 50 euro dazu kommen da der artikel einen wert von 55 euro hat.

ist das jetzt einfach nur clever gemacht, oder ist das betrug ? denn jeder der den text durchlesen würde, würde auf diese textzeile stossen in der der zuzahlungsbetrag steht.

das die käufer sich nun aufregen und nicht zahlen wollen ist verständlich, aber es handelt sich ja um ein rechtsgeschäft.

gruss

Hi!

Ich würde 5,- Euro bezahlen, da in der eBay-Bestätigung schließlich
auch steht „Zahlen Sie an den Verkäufer 5,- Euro“. Mehr nicht. Sollte
der Verkäufer etwas anderes wollen, erfolgt Meldung an eBay. Denke dass
die Chancen sehr gut sind, dass der Verkäufer dann gesperrt wird.

Gruß
Falke

Hallo,

Ich würde 5,- Euro bezahlen, da in der eBay-Bestätigung
schließlich
auch steht „Zahlen Sie an den Verkäufer 5,- Euro“. Mehr nicht.
Sollte
der Verkäufer etwas anderes wollen, erfolgt Meldung an eBay.
Denke dass
die Chancen sehr gut sind, dass der Verkäufer dann gesperrt
wird.

jo, ist gegen die Ebaygrundsätze: http://pages.ebay.de/help/policies/listing-circumven…

(Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot oder der angegebene Festpreis nicht der Endpreis des angebotenen Artikels sein soll.)

Grüße,
Sue

Hi

(Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot oder der
angegebene Festpreis nicht der Endpreis des angebotenen
Artikels sein soll.
)

Die Frage ist aber ob ein Kaufvertrag somit auch nichtig ist.
Schliesslich verstößt das Verstoßen gegen eBay AGBs an sich gegen kein Gesetz.
Zwar kann der VK von eBay ausgeschlossen werden weil er gegen die eBay AGBs verstoßen hat, aber was bringt dem Käufer das?

Kann eBay, die nur die Plattform, bietet Kaufverträge zwischen 2 Mitgliedern nichtig machen?

Aber
Bei dem speziellen Beispiel hier, kann man ja aber von absichtlicher Täuschung ausgehen (oder?).
Wenn solch eine Kondition ohne Hervorhebung irgendwo unter viel gleichaussehenden Text quasi versteckt wurde.
Da kommt man evtl. auch ohne Anfechtung wegen Irrtums (§119 BGB) wieder aus dem Vertrag raus.

„Absichtliche Täuschung
Ist ein Vertragschliessender durch absichtliche Täuschung seitens des andern zu dem Vertragsabschlusse verleitet worden, so ist der Vertrag für ihn auch dann nicht verbindlich, wenn der erregte Irrtum kein wesentlicher war.“
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a28.html

MfG
Lilly

da gab es mal einen bekannten fall im fernsehen. da bot eine baufirma ein kompletthaus an für den startpreis von 1 euro. am ende bekamm ein bieter für ca.15.000 euro den zuschlag. im text stand aber geschrieben das man mindestens 120.000 euro zahlen MUSS, ganz gleich was die auktion hergibt.

der käufer klagte auf das haus für 15.000 euro. er verlor vor gericht da die richter davon ausgingen das ein fertig haus wohl kaum für 15.000 euro zu haben ist.

do ähnlich könnte man ja hier vorgehen. der artikel hat den vielfachen wert desen was geboten wurde.

ich denke man kann hier vor gericht streiten. aber der verkäufer muss zahlen, denn man sollte ja schon durchlesen was man kauft ? oder unterschreibt ihr IMMER die AGBs ohne sie zu lesen ? also ich tue das bestimmt nicht :wink:

gruss

hi

der käufer klagte auf das haus für 15.000 euro. er verlor vor
gericht da die richter davon ausgingen das ein fertig haus
wohl kaum für 15.000 euro zu haben ist.

ja bei richtern zweifel ich oft an ihrer realitätswahrnehmung.
richter leben in ihrer ganz eigenen welt.
die müssen eine seltsame definition von ‚auktion‘ haben.

solche fälle hab ich auch schon öfters gehört.
die polizei sagt oft auch das gleiche. wobei ich von der polizei mehr erwartet hätte als von richtern.

hätten se mal damit argumentiert wie du, so ala ‚wer lesen kann ist klar im vorteil‘ aber haben se wohl nicht ^^
das die zusatzkosten im text standen spielte für die dann wohl keine rolle? *g*

gibt ja 2 dinge vor denen ich mich hüte wie die pest

  1. ins krankenhaus kommen (also bloss nie schlimm krank werden), denn da drin wirste bestimmt erst richtig krank… mangelnde hygiene, krankenhauskeime wo de liegst und stehst, übermüdetes personal, zu wenig schwestern… nee danke XD
    ich bin privat versichert und da hat man ja ne option von nem oberarzt behandelt zu werden. als ich damals den versicherungsheini sagte das ich gerne ne klausel hätte nur von ‚nüchternen und halbwegs ausgeschlafenen ärzten behandelt werden zu wollen‘ (mir egal ob er ober oder unter ist) hat er nur dumm geguckt (verstehen wohl auch kein galgenhumor).
  2. nie vor gericht gehen wenn man verlieren könnte.
    richter sind total unberechenbar.
    und es dauert oft jahre.
    währenddessen hat man so’n stress das man vielleicht nen magengeschwür bekommt und ins 1. (siehe oben) muss :confused:

do ähnlich könnte man ja hier vorgehen. der artikel hat den
vielfachen wert desen was geboten wurde.

nun ja
es ist eine auktion >.>

ich find das ein seltsames argument für eine auktion.

hab öfters dinge ersteigert weeiiit unter wert.
deswegen biet ich doch erst.

also wer so argumentiert (wert) hat null ahnung von ebay.
sorry.
schliesslich weiß keiner vorher wie es hinterher aussieht.
wenn was billig weggeht ist der käufer der letzte der was dafür kann.
der vk und all jene die nicht geboten haben sind die schuldigen :wink:

ich denke man kann hier vor gericht streiten. aber der
verkäufer muss zahlen, denn man sollte ja schon durchlesen was
man kauft ?

sowieso

oder unterschreibt ihr IMMER die AGBs ohne sie zu
lesen ?

klar
klick und weg ^^
(es sei denn es könnte was dubioses drin stehen oder ist ein service der keine standardtexte benutzt [wie ebay], dann flieg ich drüber)

hab auch noch nie nen kunden in unserem reisebüro gesehen (meine mutter arbeitet in einem) der sich bei der buchung nun das kleingedruckte vom verantstalter durchliest. ok vielleicht 3-4 von sehr vielen XD

also agb lesen ist kein trend :wink:

btw hab ich letztens gelernt das es auch in der mehrzahl agb bleibt, ohne s.

MfG
Lilly

hi
also agb lesen ist kein trend :wink:

btw hab ich letztens gelernt das es auch in der mehrzahl agb
bleibt, ohne s.

MfG
Lilly

Der beschriebene Fall ist eindeutig sittenwidrig.

Ich habe aber selbst mal die Situation erlebt, das ich angeboten habe für 39 Euro den Leuten einen PC von Aldi zu besorgen, und viele wollten verstanden wissen das sie einen nagelneuen PC für 39 Euro bekämen, hat mir ne Menge Ärger eingebracht, obwohl ich rot + in fett im Angebotstext immer wieder erwähnte, daß es sich um eine Dienstleistung handelt.

Ich rate mittlerweile von allen „Taschenspielertricks“ die den Verkauf anheizen sollen ab, da „Dummbeutelkunden“ z.T. auch über Gebühr, durch das Gesetz geschützt werden, abgebrühte Privatkäufer (also eigentlich Profis) sich sowieso aus dem „Eff Eff“ auskennen und Ebay sowieso nie zur Rechenschaft gezogen wird, da muß jemand die schützende Hand drüber halten und/oder die haben Spitzenanwälte- denn weniger Rechte hat man nur noch auf hoher See. :->

Ciao
Wolfgang